Kirchheim. Zu den tödlichen Schüssen vom Mittwochabend auf dem Parkplatz des Kirchheimer Nanz-Centers hat das zuständige Polizeipräsidium Reutlingen noch in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag weitere Details nachgereicht. Demnach handelt es sich beim Schützen um einen 59-jährigen Polizeibeamten, „der Angehöriger des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war“. Mit seiner Dienstwaffe hatte er am Mittwoch gegen 19.30 Uhr zunächst seine – von ihm getrennt lebende – Ehefrau erschossen, im Eingangsbereich des Lebensmittelmarkts, in dem die 58-Jährige beschäftigt war. Anschließend hat er sich in seinem Auto auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums selbst erschossen. Zum Motiv verweist die Polizei auf den privaten, familiären Bereich. Das sind die nüchternen Fakten zum „Tötungsdelikt mit anschließender Selbsttötung“.
Zur Tatzeit herrschte noch reger Betrieb
In den Läden und auf dem Parkplatz hatte zur Tatzeit noch reger Betrieb geherrscht. Nachdem aber längere Zeit nicht klar war, um welche Art von Tat es sich handelt und ob der Täter möglicherweise noch auf der Flucht ist, war Vorsicht geboten: Anwohner wurden aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben, die Läden schlossen vorzeitig. Noch vor 21 Uhr waren im Nanz-Center alle Läden geschlossen. Nur in zwei Fällen brannte noch Licht, weil Mitarbeiter noch mit Aufräumen beschäftigt waren.
Auch Fitnessstudios oder Lokale in der Nähe hatten ihre Türen teils kurzzeitig geschlossen – um Personal und Kunden vor möglichen weiteren Schüssen zu schützen. Als schließlich die Entwarnung kam, dass keine Gefahr für die Bevölkerung besteht, weil der Schütze selbst nicht mehr am Leben ist, ging das Leben langsam wieder weiter. Die Tat war allerdings allerorten der Gesprächsstoff schlechthin. Das wird auch noch einige Tage lang so bleiben.
Die Ermittler werden sich noch viel länger mit dem Fall beschäftigen: Wie jedes Tötungsdelikt, ist auch diese Tat akribisch aufzuklären. Bis ins kleinste Detail werden die Hintergründe beleuchtet – selbst wenn auf die Ermittlungen keine Anklage folgt. Das teilten Polizeisprecher Michael Schaal sowie Melanie Rischke, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, auf Anfrage mit. Die Polizei sucht deswegen unter der Telefonnummer 0 70 21/5 01-0 auch nach weiteren Zeugen.
Dass der 59-Jährige seine Dienstwaffe mit sich führte, ist nach dem Waffengesetz erlaubt. Michael Schaal betont dazu allerdings: „Jeder Beamte weiß, dass er Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahren muss – in sicheren, verschlossenen Behältnissen.“ Andreas Volz