Die Burg Teck prägt die Region, kulturell, landschaftlich und historisch. Entsprechend findet sie sich in den Namen vieler Geschäfte wieder. Der „Teckgrill“ in der Max-Eyth-Straße 40 etwa ist seit 1992 eine Institution in der Kirchheimer Innenstadt. So hat auch Serkan Balci den Namen beibehalten, als er den Grill vor zehn Jahren als dritter Besitzer übernommen hat.
Seit etwa einem Jahr gibt es aber nur einige Hundert Meter Luftlinie entfernt in der Alleenstraße einen weiteren Dönerladen in Kirchheim, der nichts mit dem Teckgrill zu tun hat. Allerdings heißt er sehr ähnlich, nämlich „Teck Kebab“. Seitdem gehen die Verwechslungen los, für einige ist „Grill“ offenbar gleich „Kebab“. „Die Leute bestellen etwas bei ihm und beschweren sich dann bei uns, warum das Essen nicht ankommt“, erzählt Serkan Balci, der selbst keinen Lieferservice anbietet. Oder: „Sie kommen und sagen, dass sie bei uns etwas vorbestellt haben. Sie stehen aber nirgendwo, weil sie es bei ihm bestellt haben.“
Dabei bleibt es aber nicht. „Ich wurde jetzt vermehrt auf negative Bewertungen im Internet angesprochen“, sagt er. Um dann jedoch festzustellen: Gemeint war der Fast-Namensvetter aus der Alleenstraße. „Das schädigt auf Dauer unseren Ruf und nervt auch irgendwann“, sagt Balci.
Das Gespräch mit dem neuen Mitbewerber hat der 31-Jährige bereits gesucht. Doch der verweist auf seinen Bruder in Stuttgart, der die Geschäfte führe, und wollte sich wieder melden. Passiert ist seitdem jedoch nichts.
Namensrecht ist kompliziert, das weiß man auch beim Branchenverband Dehoga. „Es gibt in der Branche immer mal wieder namensrechtliche Konflikte“, sagt Sprecher Daniel Ohl. An einen Fall aus den 90er-Jahren kann sich Dehoga-Sprecher Daniel Ohl jedoch noch gut erinnern. „Damals hatte sich jemand den Namen ‚Ochsen‘ markenrechtlich schützen lassen. „Anschließend hat er unzählige Wirtshäuser abgemahnt“, erzählt der Sprecher. Aufgrund der Häufung und der langjährigen Tradition des Namens war dieses Ansinnen jedoch nicht von Erfolg beschieden.
Große Marken klagen
Erfolgreicher seien hingegen große Marken, die teilweise aus Übersee reagieren, wenn sie ihre Markenrechte verletzt sehen und Namensgleichheiten abmahnen. „Das kann sogar aus einer anderen Branche sein“, sagt Ohl.
Eine Klage schwebt Serkan Balci aber ohnehin nicht vor. Er hofft nur, dass der Unterschied zu seinem Mitbewerber an der Alleenstraße sich möglichst schnell herumspricht und er weder Bestellungen „annehmen“ muss noch auf negative Bewertungen angesprochen wird, die ihn gar nicht betreffen. Natürlich wird er seinen Namen beibehalten und setzt auf seine Qualität: „Teckgrill bleibt Teckgrill“, sagt er.

