Bürokratieabbau
Die Umstellung auf digitale Passfotos kommt, aber es hakt noch vielerorts

In Kirchheim hat das biometrische Passfoto auf Papier zum Stichtag 1. Mai ausgedient, dank externer Partner. Andere Gemeinden warten noch auf ihre eigenen Terminals und räumen ihren Bürgern bis zum 31. Juli eine Übergangsfrist ein. 

Susanne Schneider lässt ihre Kunden am großen Display das schönste Foto auswählen. Dann wird automatisch ein Code generiert, mit dem die Antragstellenden zum Amt gehen können.  Foto: Jörg Bächle

Der Stichtag ist der 1. Mai: Fotos für Perso oder Reisepass dürfen ab dann nur noch digital an autorisierten Stellen gemacht werden. Während manche Städte und Gemeinden eigene Terminals – sogenannte Point-ID – aufstellen, setzt Kirchheim auf externe Lösungen. „Die Stadt verzichtet bewusst auf ein eigenes Vor-Ort-Angebot zur Passbilderstellung – etwa über Fotoautomaten oder das von der Bundesdruckerei empfohlene Point-ID-System. Grund dafür ist, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, die mit erheblichem technischem und organisatorischem Aufwand verbunden ist“, teilt die Stadtverwaltung mit.

 

Hoher Aufwand für Geschäfte

Den technischen, organisatorischen und vor allem monetären Aufwand kann Susanne Schneider bestätigen. Die Inhaberin des gleichnamigen Kirchheimer Fotogeschäfts hat rund 20.000 Euro investiert, um die neuen digitalen Passfotos erstellen zu dürfen. „Die Erstellung der Fotos bleibt gleich, aber die Software und die Cloudlösung ist aufwändig“, erklärt sie. Vor 14 Tagen wurde die neue Station geliefert, aber schon im September 2023 hatte sie sich zu dem Verfahren angemeldet. Denn die Voraussetzungen sind komplex: Die Cloud-Anbindung muss sicher sein, auch die Mitarbeiter, welche die Fotos erstellen, müssen sich über die Pin ihres digitalen Personalausweises jedes Mal an dem neuen Apparat autorisieren, wenn sie ein Foto erstellen. „Das müssen Mitarbeiter auf dem Amt nicht“, stellt sie fest.

Neu ist, dass die Kundinnen und Kunden nur noch einen Ausdruck mit einem dem QR-Code ähnlichen Data-Matrix-Code bekommen, mit dem sie dann zum Amt gehen, wo der Code gescannt und in das Verfahren für einen neuen Ausweis integriert wird. Die Passbehörde prüft dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen verhindern, heißt es auf dem Portal des ADAC. „Wir haben unseren Kunden gesagt, dass sie uns ein Feedback geben, ob das alles klappt“, erzählt Susanne Schneider, die ersten haben ihren Service schon genutzt. Alternativ bieten auch die Filialen der dm-Drogeriemärkte den Service an. Dort wird mit Handy fotografiert, Susanne Schneider erstellt die Fotos wie gewohnt mit ihrer Profikamera. Die Fotos druckt sie zusätzlich aus und gibt sie ihren Kundinnen und Kunden mit. „Die kann man für den Angelausweis oder auch für den Führerschein nehmen, dafür gelten die ausgedruckten Exemplare noch“, sagt sie.

Mehr Sicherheit, mehr Digitalisierung, mehr Entbürokratisierung stehen hinter dieser Entwicklung, die der deutsche Bundestag für Passfotos bereits am 3. Dezember 2020 beschlossen hatte. Doch der Prozess ist ins Stocken geraten. 

 

Wer Papierfotos noch erlaubt

Während in Kirchheim die Regelung tatsächlich ab dem Stichtag 1. Mai gilt und keine Ausnahmen möglich sind, bieten Nachbargemeinden wie Weilheim, Holzmaden oder Bissingen Übergangsfristen bis Ende Juli an und akzeptieren noch Fotos auf Papier. Denn die haben auf eigene Self-Service-Terminals gesetzt, sogenannte Point-ID, die im Rathaus Digitalfotos und den entsprechenden Code erstellen können. „Unsere Geräte sind aber noch nicht eingetroffen“, teilt Weilheims Hauptamtsleiterin Daniela Braun mit. „Auskunft der Bundesdruckerei ist, dass sie in den nächsten Wochen geliefert werden.“ Weilheim hat sich wie viele andere Gemeinden für die Bundesbehörde als Lieferant entschieden.

In Holzmaden hat die Verwaltung rund 10.000 Euro investiert, um auch einen entsprechenden Raum zu schaffen. „In einem historischen Rathaus mit Denkmalschutz nicht ganz einfach“, erklärt Bürgermeister Florian Schepp. „Mit der Einrichtung des Point-ID bedienen wir zwei Schwerpunkte unserer Ziele, Bürgerservice und Digitalisierung. Deshalb ist es mir wichtig, diese Einrichtung auch in unserem kleinen Rathaus anbieten zu können.“ Allerdings wartet auch er noch auf die Lieferung – somit wird es auch in der Urweltgemeinde Übergangslösungen geben. Aber: Wer zu einem autorisierten Fotografen oder Drogeriemarkt geht und dort den Code erstellen lässt, kann damit natürlich schon jetzt zu den jeweiligen Gemeinden geben.

Susanne Schneider lässt ihre Kunden am großen Display das schönste Foto auswählen. Dann wird automatisch ein Code generiert, mit dem die Antragstellenden zum Amt gehen können.  Foto: Jörg Bächle

 

Passfoto: Was sich ab dem 1. Mai offiziell ändert 

Neuerung I: Ab dem 1. Mai gelten neue bundesweite Vorgaben für Passbilder. Künftig müssen die Fotos in digitaler Form eingereicht werden und eine Größe von 1600 × 1244 Pixeln aufweisen. Papierbilder werden nur noch bis zum 31. Juli akzeptiert. Die Übermittlung der digitalen Bilder erfolgt über zertifizierte Cloudsysteme oder per QR-Code. Ziel der Umstellung ist es unter anderem, Manipulationen durch sogenannte Morphing-Angriffe bei Ausweisdokumenten zu verhindern, bei denen Gesichter digital stark verändert werden können.

Übergangsregelung: Legt jemand ein Papierfoto vor, das den biometrischen Anforderungen entspricht, und die Kommune verfügt bereits über ein Gerät, um vor Ort ein digitales Foto zu machen, ist die Kommune laut Innenministerium angehalten, in solchen Ausnahmefällen auf die Lichtbildgebühr in Höhe von sechs Euro zu verzichten.

Neuerung II: Ab dem 1. Mai 2025 können Ausweisdokumente auf Wunsch direkt nach Hause geliefert werden – gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro. Voraussetzung ist, dass Bürgerinnen und Bürger den Antrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an ihrem Wohnsitz stellen. Die Zustellung erfolgt ausschließlich persönlich durch die Deutsche Post. Die antragstellende Person muss sich dabei mit einem gültigen Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass – gegenüber dem Zusteller ausweisen. Eine Vertretung oder eine Entgegennahme per Vollmacht ist nicht möglich.

Wichtig ist dabei: Der alte Reisepass oder Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich. Kann das Ausweisdokument nicht zugestellt werden, wird es sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Abholung, wird das Dokument an die ausstellende Behörde übergeben und kann dort abgeholt werden.

Nicht möglich ist der Direktversand für Personalausweise für Personen unter 16 Jahren, Reisepässe für Personen unter 18 Jahren, Express-Bestellungen oder Lieferungen an Wunschadressen oder Nebenwohnsitze. Der Direktversand muss bei der Antragstellung angegeben werden. Durch diesen Service entfällt der zweite Gang zur Behörde. pm