Kirchheim. Der 36-jährige Mann aus Kirchheim, der wegen Verbreitung kinderpornografischer Dateien vor Gericht stand, ist gestern verurteilt worden. Er wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt – und zusätzlich per Urteil wegen seiner pädophilen Neigungen zur Behandlung in einer geschlossene psychiatrischen Klinik untergebracht.
Über zwei Stunden lang hatte sich am Mittwoch dieser Woche der psychiatrische Sachverständige vor den Richtern der 18. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht zu den möglichen psychischen Störungen des Angeklagten geäußert. Laut einem umfangreichen Gutachten hatte er den 36-Jährigen mehrfach in der Haft besucht und sich mit ihm unterhalten. Was jedoch bei diesen Gesprächen zwischen Psychiater und Angeklagtem als Ergebnis und Diagnose heraus kam, erfuhr die Öffentlichkeit in diesem Verfahren nicht. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurde das Gutachten vor Gericht nichtöffentlich vorgetragen.
Fest steht jedoch nach dem jetzt verkündeten Urteil, dass der bereits einschlägig vorbestrafte Mann in insgesamt fünf Fällen kinderpornografisches Material – Filme und Fotos – beschafft, besessen und auch verbreitet hat. In zwei weiteren Fällen hat er derartige Dateien, darunter auch jugendpornografisches Material, besessen sich und obendrein wegen eines Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht schuldig gemacht habe. Er war zu dem Zeitpunkt auf Bewährung gewesen.
Die psychische Störung des Mannes im sogenannten pädophilen Bereich reichte offensichtlich aber nicht aus, ihn von diesen Vorwürfen freizusprechen, wie es von Prozessbeobachtern erwartet worden war. In einer Prozesspause war zu erfahren, dass der Angeklagte im Sinne des Paragraphs 21 des Strafgesetzbuchs, der verminderte Schuldfähigkeit und Strafmilderung behandelt, als schuldfähig eingestuft wurde.
Wie lange der Mann in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss, ist offen. Die Zeit wird aber auf die verhängte Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten angerechnet.
