Der Strafprozess um den Handel mit großen Mengen Rauschgift gegen zwei Männer und zwei Frauen aus Kirchheim ist fortgesetzt worden. Wie schon berichtet, geht es um 93 Fälle, in denen das Quartett Kokain eingekauft und in Portionen von jeweils einem bis zwei Gramm an Abhängige verkauft haben soll. Unter dem Strich soll in der Zeit zwischen 22. März und 28. Juli vergangenen Jahres nahezu ein halbes Kilo der Droge in Kirchheim, dem Landkreis Esslingen und speziell in Nürtingen abgesetzt worden sein. Allerdings haben die Richter am gestrigen Verhandlungstag entschieden, dass das Tatfahrzeug, welches die Angeklagten zum Einkauf und zur Vermarktung des Rauschgiftes verwendet hatten, zwar im rechtlichen Sinne als Tatmittel feststeht, jedoch nicht als solches eingezogen werden kann – aus rein rechtlichen Erwägungen, wie es der Vorsitzende Richter der Strafkammer formulierte. Es handelt sich um ein offensichtlich teures Fahrzeug, einen Ford-Mustang. Mit der Nicht-Einziehung ist die Staatsanwältin einverstanden.
Möglichen Strafen recht hoch angesiedelt
Der Wagen war offensichtlich schon in der Ermittlungsphase von der Esslinger Drogenfahndung beobachtet worden. Man konnte ihn über GPS ständig verfolgen und damit auch feststellen, wo jeweils Drogen verkauft wurden. Da es sich um recht große Mengen Drogen handelt, die den vier Angeklagten vorgeworfen werden, sind auch die möglichen Strafen recht hoch angesiedelt: zwischen fünf und 15 Jahren. Dass die Gerichte dabei nicht zimperlich sind, beweist ein anderes Urteil des Stuttgarter Landgerichts von vergangener Woche gegen einen 34-jährigen Mann, der ebenfalls große Mengen Kokain und andere verbotene Betäubungsmittel verkaufte. Er wurde zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Fall der vier Kirchheimer Angeklagten sollen morgen dieser Woche die Urteile gesprochen werden. Bernd Winckler