Kirchheim/Deizisau. Eigentlich sollte der Prozess gegen zwei Männer, 22- und 36 Jahre alt, und eine 37-jährige Frau wegen umfangreichen Drogenhandels an diesem 27. Dezember am Stuttgarter Landgericht mit Urteilen zu Ende gehen. Doch die Beweisführung wurde erneut fortgesetzt.
Schon zu Beginn des Verfahrens Anfang November dieses Jahres hatten die Richter der 14. Großen Strafkammer den drei Beschuldigten im Wege einer sogenannten „Verständigung“ Strafmilderung in Aussicht gestellt, falls die Vorwürfe unumwunden zugegeben werden. Es geht immerhin um insgesamt 132 Fälle von Rauschgifthandel, mit unterschiedlichen Tatorten – Deizisau, Metzingen, Wernau, Kirchheim und Nürtingen. Rund 70 Kilogramm verschiedener Rauschgiftarten sollen von Herbst 2019 bis Mai dieses Jahres eingekauft und zum großen Teil gewinnbringend an Abnehmer verkauft worden sein (wir berichteten).
Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten sich schon vor Wochen bereit erklärt, im Sinne ihrer Mandanten bei einer Strafmaß-Verständigung nicht im Wege zu stehen. Allerdings war es auch an dem gestrigen vierten Verhandlungstag noch nicht soweit. Der Prozess kam wegen Erkrankung eines der Beteiligten zunächst ins Stocken. Deshalb musste ein Verhandlungstag ausgesetzt werden. Der gestrige Prozesstag wurde deshalb kurzfristig in das Beweisprogramm eingeschoben, damit keine weiteren Verfahrensverzögerungen entstehen. Gleichzeitig hatte das Gericht aber vorsichtshalber noch Fortsetzungstermine zum 10., 15. und 19. Januar kommenden Jahres angesetzt.
Die Richter der Strafkammer hatten aber am gestrigen Prozesstag erstmals die Rauschgiftvorwürfe gegen die drei Angeklagten in einer vorläufigen Beweiswürdigung konkretisiert. Dabei könne man, so die Gerichtsvorsitzende, bei umfassenden Geständnissen bei dem Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe im Bereich zwischen fünfeinhalb und sechseinhalb Jahren verhängen, bei dem zweiten Angeklagten eine Strafe von nicht über dreieinhalb Jahren – und bei der mitbeschuldigten Freundin des Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe nicht über zwei Jahre anwenden.
Dieses Angebot gelte natürlich nur bei umfassender geständiger Einlassung der Vorwürfe des Drogenhandels. Denn laut dem Strafgesetz sind bei derartig großen Rauschgiftmengen, um die es in diesem Falle geht, Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahre möglich. Die Gerichtsvorsitzende bot nach vorläufiger Beratung mit ihren Beisitzern auch an, einen großen Teil der angeklagten Einzelfälle einzustellen. Auch dies wäre ein Entgegenkommen der Justiz bei Geständnissen.
Die Verteidiger der drei Angeklagten signalisierten, dass man diese vom Gericht angebotenen Strafen noch bis zum nächsten Verhandlungstermin, dem 10. Januar, mit den Mandanten besprechen wolle. Danach werde man entscheiden, ob man diesen Vorschlag akzeptiert.
Von Seiten der Staatsanwalt kam am gestrigen Verhandlungstag das eindeutige Zeichen, dem Vorschlag zustimmen zu wollen. Nach Meinung des Staatsanwalts seien die Beweise sowieso erdrückend genug, so dass jegliches Leugnen der Vorwürfe zwecklos sei. Bernd Winckler