Fünf Autofahrerinnen oder Autofahrer im Landkreis können aufatmen: In den kommenden Tagen bekommen sie ihre Führerscheine zurück, oder haben sie bereits zurückbekommen. Das hat das Landratsamt auf Anfrage bekannt gegeben. Ihr Glück war, dass der neue Bußgeldkatalog, der seit dem 28. April in Kraft war, wegen eines Formfehlers in der Reform der Straßenverkehrsordnung nicht mehr angewandt werden darf. Das bedeutet, dass alle Temposünder ihren „Lappen“ behalten können, deren Geschwindigkeit noch unter der alten Grenze von 31 Stundenkilometern über dem zulässigen Tempolimit lag.
„Der neue Bußgeldkatalog sah einen Monat Fahrverbot vor für denjenigen, der innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer“, erklärt ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Nach der alten und jetzt wieder gültigen Regelung gibt es dafür lediglich eine Geldbuße von mindestens 60 Euro und einen Punkt. Erst ab 31 Kilometern pro Stunde zu viel gab es zwei Punkte, sowie erst dann einen Monat Fahrverbot.
Den Autofahrern bringt die Regelung Erleichterung, den Ämtern vor allem mehr Arbeit. „Der Aufwand ist für die vorstehend genannten fünf Fälle gering“, sagt die Esslinger Pressesprecherin für Kreisangelegenheiten, Andrea Wangner. Allerdings sei die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren, die durch den außer Kraft getretenen Bußgeldkatalog betroffen sind, dagegen ganz erheblich. Die Sprecherin geht von mehr als 5000 Fällen aus, die neu betrachtet werden müssen. Dementsprechend arbeitet derzeit auch die Bußgeldstelle des Landratsamtes unter Hochdruck.
Die Ursache für das Chaos liegt allerdings in Berlin. Wegen eines Formfehlers in der Eingangsformel der neuen StVO sind neue und schärfere Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren inzwischen von allen Bundesländern vorerst außer Vollzug gesetzt worden.
Bei der umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung ging es im Kern eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer. Jedoch hatte der Bundesrat auch auf schärferen Regeln für Raser bestanden und diese dem Verkehrsminister in den Entwurf hinein diktiert. Andreas Scheuer hatte die schärferen Fahrverbotsregeln bereits als unverhältnismäßig kritisiert, bevor die rechtlichen Bedenken bekannt wurden. Dann hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mitgeteilt, sein Ministerium arbeite an der Überarbeitung dieses Teils des Bußgeldkatalogs.
Der ADAC hatte seit Bekanntwerden der Pläne für die StVO-Novelle die undifferenzierte Verschärfung der Bestrafung von Tempoverstößen durch höhere Bußgelder und schneller verhängte Fahrverbote kritisiert.