Bürokratieabbau
Eltern müssen Schulen keine schriftliche Entschuldigung mehr vorlegen

Laut Kultusministerium reicht künftig eine Abmeldung der Eltern per Mail, App oder Telefon.

Kranke Kinder gehören ins Bett, nicht in die Schule. Immerhin entfällt jetzt die schriftliche Entschuldigungspflicht. Symbolfoto

Kirchheim. Eltern von Schulkindern werden sich den 4. Februar vermutlich als Feiertag im Kalender anstreichen. An diesem Tag hat das Kultusministerium nämlich heimlich, still und leise die Schulbesuchsverordnung §1 im Bereich Entschuldigungspflicht geändert. Hinter diesem technischen Terminus verbirgt sich eine echte Entlastung für Eltern und Lehrkräfte: Zwar bleibt es dabei, dass man sein Kind bei Krankheit telefonisch, per Mail oder School-App abmelden muss. Eine schriftliche Entschuldigung ist jedoch künftig nicht mehr nötig.

An manchen Schulen könnte trotz dieser Änderung vorerst alles beim Alten bleiben, denn die Umsetzung variiert offenbar von Schule zu Schule. Während manche Schulleiterinnen und Schulleiter rund um die Teck ihre Eltern bereits informiert haben, trifft andere die Neuerung völlig überraschend. Aus manchen Schulen hört man, die Änderung sei angekommen, werde aber erst zum kommenden Schuljahr umgesetzt.

Vom Kirchheimer Gesamtelternbeirat kommt Lob für diese Form des Bürokratieabbaus. „Das ist zeitgemäß, richtig und wichtig“, sagt Aline Theodoridis, die eine der Vorsitzenden des Gremiums ist. Die Abschaffung der schriftlichen Entschuldigungen sei eine Arbeitserleichterung für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Eltern. Theodoridis ist Mutter von vier Kindern, drei sind schulpflichtig und besuchen unterschiedliche Schulen. „Die Entschuldigung an die Schulen zu bringen, während Kinder noch krank zu Hause liegen, ist schon immer ein großer Aufwand“, sagt sie.

Dass notorische Schulschwänzer es künftig leichter haben könnten, glaubt Theodoridis nicht. „Die Lehrer wissen um ihre Pappenheimer. Denen müssen sie ohnehin weiter hinterherrennen“, sagt die Mutter. 

Was der GEB kritisch sieht, ist, dass es Schülern, die über 18 Jahre alt sind, leichter fallen könnte, Missbrauch zu betreiben. 

Die Reaktion von Thorsten Bröckel auf die Änderung der Schulbesuchsverordnung fällt gemischt aus. „Ich halte eigentlich viel von der schriftlichen Entschuldigung, weil man so auf der sicheren Seite ist“, sagt der Schulleiter der Alleenschule und geschäftsführende Schulleiter der Kirchheimer Schulen. Die Reform sei eine Entlastung für Eltern und Lehrkräfte, allerdings nicht unbedingt für die Schulsekretariate. „Es ändert sich nichts daran, dass man das Kind morgens entschuldigt, und zwar telefonisch oder über die Schulcloud“, nennt Thorsten Bröckel das Vorgehen an der Alleenschule. Das sei auch deshalb wichtig, damit klar sei, dass auf dem Schulweg nichts passiert ist. 

Die schriftlichen Entschuldigungen werden in der Alleenschule aktuell noch abgeheftet und für eine gewisse Zeit aufbewahrt. Sie dienen auch als Überblick über die Fehlzeiten des Kindes, denn ab einer gewissen Zahl an Tagen müsse man sich Sorgen um den Stoff machen, sagt Bröckel. Wenn am dritten Tag der Abwesenheit keine unterschriebene Entschuldigung vorliegt, gilt die Abwesenheit als „unentschuldigtes Fehlen“. „Ab fünf Tagen machen wir eine Meldung ans Ordnungsamt. Dann müssen die Eltern ein Bußgeld zahlen“, sagt Thorsten Bröckel. Das werde es auch nach der Abschaffung der schriftlichen Entschuldigung geben. 

Wichtig findet Bröckel, dass die Abmeldung des Kindes vom E-Mail-Account oder über die App der Eltern erfolgt, um Missbrauch zu verhindern.