Kirchheim. Als am Abend des 26. September 2021 auf der Neuen Straße in Nabern ein Mercedesfahrer auf gerader Strecke von der Fahrbahn abkam, einen Blitzerkasten rammte und im Graben landete, ahnte die Polizei noch nicht, dass der Mann betrunken war und keinen Führerschein besaß. Bei dem Unfall wurde sein Beifahrer erheblich verletzt.
Jetzt hat das Stuttgarter Landgericht gegen den 29-jährigen Unfallfahrer aus Kirchheim in zweiter Instanz verhandelt und ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Der bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Elektriker hatte nach den richterlichen Feststellungen in jener Septembernacht einen Alkoholspiegel von knapp unter zwei Promille, was ihm gestern in der Berufungsverhandlung vor der 32. Strafkammer besonders der Staatsanwalt schwer anlastete. Vom Gesetz her wäre sogar eine Freiheitsstrafe möglich gewesen. Bei dem Unfall hatte der Angeklagte nicht nur seinen Mercedes geschrottet, sondern einen weiteren 20 000 Euro hohen Schaden an der Blitzersäule auf der Neuen Straße verursacht. Diesen hat seine Fahrzeugversicherung nicht übernommen.
Bereits mehrfach verurteilt
Der Angeklagte selbst sagte aus, er habe damals einem Freund angeboten, ihn nach Hause zu fahren. Warum er auf der geraden Strecke von der Fahrbahn abkam, könne er sich nicht vorstellen. Er habe sich trotz der Trunkenheit fahrtauglich gefühlt. Bereits das Kirchheimer Amtsgericht hat den Mann schon mehrfach wegen Trunkenheit und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Bei einer der Vorverurteilungen ging es auch um den Besitz von Rauschgift. Den Führerscheinentzug begründete das Gericht zuletzt mit „Mangelnde Eignung“. Im letzten Kirchheimer Urteil wurde ihm untersagt, in den nächsten 18 Monaten eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Bei diesem Entscheid bleibt es jetzt nach dem gestern verkündeten neuen Urteil der 32. Stuttgarter Strafkammer. Die im ersten Verfahren verhängte Geldstrafe wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Höhe von 7500 Euro wurde jetzt wegen überlanger Verfahrensdauer in der Berufung zugunsten des 29-Jährigen um 1500 Euro gekürzt. Der Angeklagte hatte vergeblich versucht, die Geldstrafe noch weiter nach unten zu bewegen, da es ihm schwerfalle, diese Strafe zu bezahlen. Das Gericht sah die Strafe durchaus als angemessen an, zudem bestehe eine hohe Rückfallquote. Bernd Winckler