Kirchheim. Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. So lautet das Urteil am Stuttgarter Landgericht gegen einen 35-jährigen erwerbslosen Mann aus Kirchheim. Der Mann hatte mit einem Schlagstock einen anderen schwer verletzt. Er muss drei Jahre ins Gefängnis.
Das Geschehen, um das es in diesem Verfahren ging, spielte sich am späten Abend des 11. August letzten Jahres in einer Kirchheimer Gaststätte ab. Dort war der Angeklagte mit einem anderen Gast während eines gemeinsamen Würfelspiels zunächst in einen Streit geraten, in dessen Verlauf dann der 35-Jährige einen mitgebrachten 350 Gramm schweren Teleskopschlagstock einsetzte. Mit den Worten „Ich bringe dich um“ hatte der Mann nach den richterlichen Feststellungen nochmals auf den Kopf des Opfers eingeschlagen, als dieser bereits wehrlos am Boden lag. Ohne das Zutun anderer Gäste wäre sicherlich Schlimmeres passiert, so das Gericht, das den Vorgang wegen der Wehrlosigkeit des Opfers als versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung einstufte.
Keine Notwehr
Dass es sich um eine Art Notwehrtat handelte, wie der Angeklagte am ersten Verhandlungstag beteuerte, weil das Opfer ihn zuerst schwer beleidigt und dann auch zuerst auf ihn eingeschlagen hätte, wiesen die Richter im Urteil zurück. Auch die Angaben, das Opfer habe während der Tritte gegen seinen Bauch ihm mitgeteilt, er werde ihm ebenfalls umbringen, war eine Schutzbehauptung. Der Gast wurde durch die Schläge mit dem Schlagstock am Kopf erheblich verletzt und musste zur Notversorgung in die Klinik gebracht werden. Der Angeklagte hatte zudem noch an der Bar des Lokals einen Hammer geholt und damit dem Verletzten gedroht. Andere Kneipen-Gäste verhinderten aber Schlimmeres.
Zugutegehalten haben die Richter der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht dem 35-Jährigen, dass er zur Tatzeit leicht alkoholisiert war. Auch die Tatsache, dass das Opfer ihn zuvor mit den Begriffen „Schmarotzer“ beleidigt und damit auf dessen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit hinwies, wurde strafmildernd gewertet.