Kirchheim
Geständnis ermöglicht milde Strafe

Gericht Im Betrugs- und Bankrottprozess gegen einen Finanzberater aus Kirchheim wurde das Urteil gesprochen.

Kirchheim. Durch umfassende Geständnisse konnte das Stuttgarter Landgericht den 300 000-Euro-Betrugs- und Bankrottprozess gegen einen 42-jährigen Kirchheimer Vermögens- und Finanzberater früher beenden als geplant. Der Mann wurde zu einem Jahr und acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, sein Vize-Geschäftsführer zu einem Jahr und drei Monaten sowie eine 50-jährige Helferin zu einer Geldstrafe.

Die 16. Große Wirtschaftsstrafkammer sprach den 42-Jährigen der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, der vorsätzlichen Verletzung der Buchführungspflichten, des zweifachen Bankrotts, zweifachen Firmen-Gründungsschwindels - und des Betrugs in vier Fällen für schuldig. Die 20 Monate Freiheitsstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, verbunden mit der Auflage, 120 gemeinnützige Arbeitsstunden zu verrichten.

Einen ähnlichen Schuldspruch verkündete die Wirtschaftsstrafkammer gegen den Mit-Geschäftsführer des Kirchheimer Beratungsunternehmens: Gründungsschwindel, vorsätzliches Erbringen von Bankgeschäften ohne Erlaubnis sowie Betrug in fünf Fällen. Er kam mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten davon und muss als Bewährungsauflage 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die 50-jährige Mitangeklagte wurde wegen vorsätzlicher Verletzung ihrer Buchhaltungspflichten in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 2 700 Euro verurteilt.

Ein Täuschungsmanöver

Das Gericht konnte nicht aufklären, wo die 332 650 Euro verblieben sind, die die Verurteilten mit ihrem Beratungs- und Immobilien-Anlageunternehmen erschwindelt hatten. Gutgläubige Anleger hatten den hohen Zins- und Ertragsversprechungen Glauben geschenkt und Einzelbeträge zwischen 5 000 bis 40 000 Euro einbezahlt. Gegenüber der Anleger habe es sich um ein reines „Täuschungsmanöver“ gehandelt. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Angeklagten mehrmals keine Jahresbilanzen erstellt und bei der GmbH-Stammeinlage gegenüber dem Handelsregister Esslingen gelogen hatten.

Hinsichtlich des angerichteten Schadens hatte die Staatsanwältin von einem „Vermögensverlust hohen Ausmaßes“ gesprochen und höhere Strafen als die verhängten beantragt. Nur durch die Geständnisse wurden die Bewährungsstrafen möglich.

Das Verfahren gegen einen vierten, 63-jährigen Angeklagten ist bereits im Laufe des Prozesses eingestellt worden. Sollten die auferlegten Arbeitsstunden seitens der Verurteilten nicht abgeleistet werden, könnte das Gericht die Bewährungen wieder zurücknehmen. Bernd Winckler