Urteil
Gewässer bei der Düngung im Blick behalten

Die Bundesregierung muss sich um den Schutz der Gewässer vor Nitrat aus der Landwirtschaft kümmern und ein Aktionsprogramm erstellen. Wie ist die Lage im Kreis Esslingen? 

Für Landwirte gelten bundesweit einheitliche Regeln für das Ausbringen von Gülle nahe Gewässern. Ein aktuelles Urteil rückt den Gewässerschutz noch mehr in den Fokus. Foto: stock.adobe.com/Raphael Koch

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner aktuellen Entscheidung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und fordert neben einem Aktionsprogramm zudem eine Überarbeitung der bestehenden Düngeverordnung. Grundsätzlich darf Grundwasser laut EU-Richtlinie nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalten, dieser Grenzwert wird in Deutschland allerdings häufig überschritten. 

Nitratkonzentration im Blick

Doch wie sieht das im Landkreis Esslingen aus? Ein Bürger hat sich diesbezüglich an den Teckboten gewandt und sich am Beispiel der landwirtschaftlichen, mit Gülle gedüngten Flächen zwischen Bissingen und Nabern nahe Gewässern (hier fließen der Jauchert-, sowie der Gießnaubach), gefragt, ob die Nitratbelastung kontrolliert werde. Diese Frage lässt sich auf landwirtschaftliche Flächen nahe Gewässern im gesamten Landkreis ausweiten. Die dafür zuständigen Behörden beim Esslinger Landratsamt sind das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz sowie das Landwirtschaftsamt. Auf Anfrage teilen diese mit, dass es auf den Flächen zwischen Bissingen und Nabern keine Grundwassermessstellen gebe, die auf Nitrat beprobt werden.

Allerdings ließen sich diese Flächen mit anderen im Albvorland vergleichen, etwa im Lautertal, da Landwirtschaft und Böden ähnlich seien. Dort würden mittlere Nitratkonzentrationen im Grundwasser von deutlich weniger als 50 Milligramm pro Liter gemessen. Bei einer ebenfalls seitens des Bürgers genannten vermeintlichen Wasserentnahmestelle oberhalb der Autobahnmeisterei Kirchheim handele es sich vermutlich um einen stillgelegten Brunnen. Die Wasserentnahme dort sei nicht in Betrieb.

Für die Landwirte im Kreis gelten die Vorgaben der bundesweit gültigen Düngeverordnung (DüVO). Diese beinhalte unter anderem den zulässigen Höchstwert einer Gesamtmenge von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr auf den Flächen, um eine Überdüngung zu vermeiden. Zudem seien für die Düngung jahreszeitliche Sperrfristen gesetzt, um im Spätherbst und Winter Nährstoffauswaschungen ins Grundwasser zu verhindern. Auf Grünlandflächen und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau dürfen im Zeitraum November bis Januar des Folgejahres keine stickstoffhaltigen Düngemittel wie Gülle ausgebracht werden.

Für alle Formen von Festmist gelten kürzere Sperrzeiträume von Dezember bis Mitte Januar. „Auf Ackerflächen gilt ab der Ernte der Hauptfrucht bis Ende Januar des Folgejahres zunächst ein ‘grundsätzliches’ Aufbringungsverbot’“, teilt die Kreisbehörde mit. Dieses lasse jedoch maximal 60 Kilogramm Gesamt-Stickstoff je Hektar bei entsprechendem Düngebedarf bis 1. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps oder Feldfutter sowie zu Wintergerste nach Getreide (Aussaat bis zum 1. Oktober) unter bestimmten Bedingungen zu.

Speziell in Gewässernähe gelten darüber hinaus die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes. Dieses schränke die Ausbringung von Düngemitteln und Gülle in Gewässernähe ein. Der gesetzlich festgelegte Gewässerrandstreifen betrage im Außenbereich zehn Meter ab Böschungsoberkante. Im Bereich von fünf Metern ab Böschungsoberkante dürfe nicht gedüngt werden. „Weist die landwirtschaftliche Fläche eine starke Hangneigung auf, können die Abstände auch größer sein“, heißt es seitens der Kreisbehörde.

Vereinzelt Überschreitungen

Im Landkreis Esslingen gebe es vereinzelt Überschreitungen des Grenzwerts von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. „Diese treten vor allem in Bereichen mit intensivem Gemüseanbau auf – auf Flächen im Neckartal und auf den Fildern.“ Grundsätzlich sei die Nitratproblematik auf landwirtschaftlichen Flächen lange bekannt und im Fokus der Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung, teilt das Landratsamt mit.

Die Nitratkonzentrationen im Grundwasser im Kreisgebiet würden regelmäßig kontrolliert. Der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter sei in erster Linie ein „Vorsorgewert für die menschliche Gesundheit.“ Er gelte zudem als Umweltqualitätsnorm für Oberflächengewässer. Es gebe aber keine allgemein gültige kritische Nitratkonzentration für Gewässer. Jene in Oberflächengewässern in Deutschland seien grundsätzlich nicht so hoch, als dass sie für die Gewässerfauna und -flora toxisch seien. „Hier spielt der Nährstoff Phosphat eine wesentlich größere Rolle, da dieser in Gewässern meistens der limitierende Nährstoff ist“, teilen das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz sowie das Landwirtschaftsamt mit. Zu beachten sei immer auch der Gewässertyp und eine Verallgemeinerung nicht möglich.