Kirchheim
Gewalttätiger Räuber soll in die Psychiatrie

Prozess Ein 32-jähriger Kirchheimer muss sich wegen zahlreicher Gewaltdelikte und wegen Raubs verantworten.

Symbolfoto

Kirchheim. Der 32-jährige Mann aus Kirchheim, dem vor dem Stuttgarter Landgericht insgesamt elf Gewalttaten gegen Polizeibeamte und gegen seine Lebensgefährtin vorgeworfen werden, soll nach dem Antrag der Staatsanwältin zu insgesamt drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und gleichzeitig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Bereits am gestrigen dritten Verhandlungstag konnte die 9. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht die Beweisaufnahme gegen den Angeklagten abschließen. Dies war dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt hatte und eine weitere Beweisaufnahme somit nicht mehr notwendig war. Die Schläge gegen seine Freundin, die Misshandlungen gegen die Tochter der Frau sowie die Beleidigungen und tätlichen Angriffe gegen Kirchheimer Polizeibeamte und Bedrohungen habe der Angeklagte aufgrund Alkoholmissbrauchs im Zustand erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit begangen. Zu diesem Ergebnis kam ein psychiatrischer Sachverständiger – und damit auch die Staatsanwältin, die aber dennoch die Taten als schwer einstufte und eine Haftstrafe beantragte.

Zum einen wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsorgane sowie wegen Verstoßes gegen die im Jahre 2021 erlassene Maskenpflicht in der Pandemie. Dafür beantragte die Anklägerin zwei Jahre Haft. Eine weitere Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten forderte die Staatsanwältin für einen Raub, da er – ebenfalls im Zustand verminderter Schuldfähigkeit – seine Freundin nicht nur verletzt, sondern auch um 100 Euro beraubt haben soll. Beides zusammen somit drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung aussetzbar seien.

Angeklagter soll auf Entzug

Um den Mann bezüglich seiner akuten Alkoholsucht zu behandeln, beantragte die Anklägerin zusätzlich die Unterbringung in eine geschlossene Entzugseinrichtung. Dort könnten die noch zu verhängenden Freiheitsstrafen mit vollstreckt werden. Dazu müssten die Richter allerdings noch die Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen mit einbeziehen, das den Angeklagten ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe wegen diverser Körperverletzungen verurteilt hatte.

Die Strafsache gegen den Kirchheimer war zunächst erst am Kirchheimer Amtsgericht angeklagt, wurde jedoch von dort an das Stuttgarter Landgericht verwiesen, da bei Einweisungsprozessen nur das Landgericht zuständig ist. Das Gericht hat gestern die Verhandlung zur Urteilsverkündung auf den 27. März vertagt. Bernd Winckler