Kirchheim. Der alle zwei Jahre stattfindende und ursprünglich für das Wochenende vom 26. und 27. September geplante Wollmarkt sowie der traditionsreiche Gallusmarkt mit Krämermarkt in der Innenstadt und Vergnügungspark auf dem Ziegelwasen vom 30. Oktober bis 2. November in Kirchheim finden in diesem Jahr nicht statt.
Die Durchführung der beiden Märkte ist gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung nur unter Auflagen möglich, die nicht umsetzbar erscheinen. Dies betrifft vor allem die nicht durchführbare Kontrolle der zulässigen maximalen Besucheranzahl auf der jeweils festgelegten Marktfläche, da eine komplette Absperrung oder Einzäunung der Marktfläche nicht zu realisieren wäre.
Konzept für Wochenmärkte
Aufgrund einer Novelle der Corona-Verordnung der Landesregierung muss für Wochenmärkte in Baden-Württemberg ein Hygienekonzept erstellt werden. Dieses Hygienekonzept dient dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Infektionen. Es kann auf der Webseite der Stadt Kirchheim unter Teck unter https://bit.ly/316G2KM eingesehen werden.
Kunden sollten die Ware nach Möglichkeit nicht berühren und in den Warteschlangen den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten. Wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, beispielsweise beim Anstehen vor den Marktständen, gilt für die Marktbesucher und Marktbeschicker eine Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht für die Marktbeschicker besteht nicht, wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für die Marktbesucher gegeben ist. Dazu zählt beispielsweise eine Plexiglasvorrichtung mit Durchreiche. Sogenannte „Faceshields“ als alleiniger Schutz sind allerdings nicht zulässig.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt für Menschen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das muss jedoch nachweisbar sein. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen ebenfalls keine Masken tragen. pm