Kirchheim
Heimleitung klagt gegen Testpflicht

Recht Der Landkreis hatte gegen das Pflegezentrum Kirchheim ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen verhängt.

Kirchheim. Die Leiterin des Pflege­zentrums Kirchheim, Isabell ­Flaig, hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Testpflicht in Pflege- und Altenheimen eingereicht. „Die Klage ist eingegangen“, bestätigte Kirchheims Sprecher Robert Berndt gestern auf Anfrage. Vorangegangen war im Januar eine Kontrolle des Landratsamts als Heimaufsichtsbehörde wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Corona-Auflagen.

Bei der Überprüfung stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamts tatsächlich Verstöße gegen die Verordnung fest und verhängten ein Bußgeld. „Die Betreiberin erwartet außerdem ein Zwangsgeld, wenn sie die Auflagen - zu denen auch die erweiterte Testpflicht für Beschäftigte gehört - nicht nachweislich umsetzt“, erklärte Robert Berndt. Das Ordnungsamt der Stadt Kirchheim ist als Ortspolizeibehörde für die Überwachung der Corona-Verordnung und die Ahndung von Verstößen zuständig. „Es war ein Wunsch des Landratsamts, dass wir bei der Kontrolle dabei sind“, fügte der Stadtsprecher hinzu.

In Baden-Württemberg gilt seit dem 18. Januar im Rahmen der Corona-Verordnung eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen. Darin heißt es zum Personal wörtlich: „Es hat sich drei Mal pro Woche einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen und jeweils das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung vorzulegen. Die Einrichtungen oder die ambulanten Pflegedienste haben die erforderlichen Testungen zu organisieren.“ Thomas Zapp