Kirchheim
Innenministerium behält „Teck-Patrioten“ im Blick

Extremismus Behörde erkennt verdächtige Begriffe. Die Kirchheimer Gruppe hatte im Sommer Flugblätter verteilt.

Kirchheim. Während das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg als erstes in Deutschland die „Querdenken“-Bewegung beobachtet, sind auch die „Teck-Patrioten“ in den Fokus der Behörde geraten. Anlass war ein Teckboten-Artikel im Sommer über Flugblätter mit dem Slogan „Make Kirchheim Safe Again“, die von dieser Vereinigung stammten und die im Kirchheimer Stadtgebiet verteilt wurden. Darin erwähnen die Verfasser unter anderem eine potenzielle Gefährdung der einheimischen Bevölkerung durch Eingewanderte. Der aus Kirchheim stammende Grünen-Fraktionschef im Landtag, Andreas Schwarz, stellte daraufhin an Innenminister Thomas Strobl eine Anfrage.

Während Strobl am vergangenen Mittwoch im Hinblick auf die „Identitäre Bewegung“ von „hinreichend gewichtigen Anhaltspunkten für eine extremistische Bestrebung“ sah, erkennt er in seiner Antwort an Andreas Schwarz bei den „Teck-Patrioten“ „keine hinreichenden Anhaltspunkte“, welche eine Einstufung „als extremistische Bestrebung rechtfertigen würden“. Aber in dem Schreiben, das dem Teckboten vorliegt, erwähnt Strobls Behörde auch: „Die Beteiligung einzelner IB-Aktivisten ist allerdings nicht auszuschließen. Daher behält das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Gruppierung ,Teck-Patrioten‘ und ihre öffentlichen Äußerungen weiterhin im Blick.“

Für Andreas Schwarz zeigt das vor allem eins: „Man legt ein Augenmerk auf diese Bewegung, und das ist mir wichtig.“ Denn Anhaltspunkte, auf die „Teck-Patrioten“ zu achten, gibt es. Laut Innenministerium bezeichnen sich die „Teck-Patrioten“ auf der Internetplattform „VK“ als „Widerstandsnest“. Dieser Begriff wurde in der Vergangenheit vom Verein „Ein Prozent e.V.“ für verschiedene Gruppen im Bundesgebiet verwendet.

Verstoß gegen Pressegesetz

„Ein Prozent“ wird aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet. Da dieser Begriff im alltäglichen Sprachgebrauch eher unüblich ist, könnte er auf eine Verbindung zwischen den „Teck-Patrioten“ und „Ein Prozent“ hindeuten, heißt es weiter.

Dass die Teck-Patrioten bislang völlig anonym unterwegs sind, ist auch den Behörden nicht entgangen. Das Ministerium der Justiz und für Europa hat auf dem Flugblatt einen presserechtlichen Verstoß festgestellt: „Es stellt ein Druckwerk im Sinne des Landespressegesetzes dar und unterliegt damit der presserechtlichen Impressumspflicht. Die Bezeichnung ,Teck-Patrioten‘ und bloße E-Mail- oder Social-Media-Adressen genügen als Namensangabe nicht.“ Genannt werden müsse der Name einer natürlichen Person sowie dessen ladungsfähige Anschrift. Derartige Angaben enthält das Flugblatt nicht. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Innenministerium hat das Flugblatt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet.

Einen anderen Weg schlagen ebenfalls anonyme Verfasser ein: Sie haben vor Kurzem ein Flugblatt mit der Überschrift „Achtung Nazi in Ihrer Nachbarschaft“ verteilt, in dem der angebliche Gründer der „Teck-Patrioten“ namentlich und mit Foto erwähnt wird. Außerdem werden die „Teck-Patrioten“ darin als „faschistisch“ beschrieben. Mit dem Appell „Keine Toleranz für Nazis“ schließt der Text. Presserechtlich wäre nach den Ausführungen des Innenministeriums zu den „Teck-Patrioten“ auch dieses „Druckwerk“ zu beanstanden. Inwieweit es inhaltlich zutrifft, bleibt vorläufig noch im Dunkeln. Thomas Zapp