Kirchheim
Keine Bewährung mehr für Sexualtäter

Justiz Ein Kirchheimer muss für ein Jahr und fünf Monate hinter Gitter.

Kirchheim. Zwölf Vorstrafen bringt ein 58-jähriger Mann aus Kirchheim zu seinem neuen Strafprozess am Stuttgarter Landgericht mit: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Erpressung – und Verbreitung kinderpornografischer Dateien. Letzteres hat ihn nun als Rückfalltäter wieder vor den Kadi gebracht, und eine Bewährung war diesmal nicht drin: Ein Jahr und fünf Monate muss er in Haft.

Den Richtern am Kirchheimer Amtsgericht ist der berufslose und zuletzt als Hausmeister tätige 58-Jährige hinreichend bekannt. Seit gut 20 Jahren ist er ständiger Gast auf der Anklagebank. Anfangs bekam er wegen kleinerer Delikte Geldstrafen aufgebrummt, dann jedoch, als seine kriminelle Karriere immer mehr Formen annahm, setzte es Haftstrafen, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Vor vier Jahren dann ein erstes Urteil wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials, 18 Monate Freiheitsstrafe, die erneut zur Bewährung ausgesetzt, diese Aussetzung aber dann im nächsten Urteil widerrufen wurde.

Im Januar 2017 folgten zwei neue Verurteilungen, einmal wegen Körperverletzung, weil er in Kirchheim einer Frau einen Fußtritt an den Oberschenkel verpasste – und einmal, weil er in der Stadtbibliothek kinderpornographische Bilder von der schlimmsten Art verbreitete. In einem weiteren Urteil wurde er wegen ähnlicher Taten vom Kirchheimer Amtsgericht schuldig gesprochen. Die verhängten sechs Monate Haft sollte er eigentlich verbüßen, aber eine Aussetzung zur Bewährung wurde damals zurückgestellt.

Kinderpornografie verbreitet

Schließlich musste der 58-Jährige vor zwei Jahren erneut auf die Kirchheimer Anklagebank, wieder ging es um die Verbreitung kinderpornografischen Materials in drei neuen Fällen. Diesmal wurden die ausgesprochenen 17 Monate Haft nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den letzten Kirchheimer Richterspruch legte der Mann Berufung ein, sodass sich jetzt die 34. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht mit der Sache beschäftigte. Der Angeklagte ließ über seine Verteidigerin ausrichten, dass er auch jetzt wieder Bewährung haben möchte.

Dann erfuhr das Gericht von einer Kriminalbeamtin im Zeugenstand, dass wieder ein Fall gegen den Angeklagten anhängig sei. Man habe im Mai vergangenen Jahres bei einer Wohnungsdurchsuchung zahlreiche einschlägige Bilddateien sicher gestellt, darunter Telefon-Chats, in denen er sich mit zehn bis 13-jährigen Mädchen treffen wollte.

Angesichts dieser „Rückfallgeschwindigkeit“, wie es die Staatsanwältin ausdrückte, und dass er als mehrfacher Bewährungsbrecher keinerlei Einsicht an den Tag legt, forderte sie jetzt eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Selbst seine Bewährungshelferin, die das Gericht als Zeugin vernahm, bescheinigt dem 58-Jährigen eine schlechte Kriminalprognose, da er sich in einer eigenen Weltanschauung bewege und sich bislang auch keiner Aufarbeitung der Straftaten stellte. Die Stuttgarter Strafkammer unter dem Vorsitz einer Richterin sah keine Möglichkeit, dem Mann eine neuerliche Bewährung zuzubilligen. Seine Berufung gegen das Kirchheimer Urteil wurde abgelehnt, – die dort verhängten ein Jahr und fünf Monate muss er absitzen, und zusätzlich noch eine weitere inzwischen widerrufene frühere Bewährung in Höhe von sechs Monaten.  Bernd Winckler