Kirchheim
Kirchheim kauft ein Stück Gewässerrand am Kegelesbach

Renaturierung Die Stadt will in Ötlingen ihr Vorkaufsrecht ausüben, um ein Uferstück in ihr Eigentum zu bekommen.

Kirchheim. Die Stadt Kirchheim kauft an allen möglichen Stellen Grundstücke an Gewässerrändern auf, um diese Gewässer eines Tages in einen naturnahen Zustand versetzen zu können. Die Grundstücke lassen sich aber nur dann erwerben, wenn die Stadt ein Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt. Die Begründung dafür ist in diesem Fall der Gewässerschutz. So sinnvoll der Ansatz prinzipiell ist, so schwierig gestaltet er sich in jedem konkreten Einzelfall.

Im Ausschuss für Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt ging es jetzt um ein Grundstück an der Fabrikstraße in Ötlingen, das am Kegelesbach liegt, zwischen Stuttgarter Straße und Lauter. Die Stadtverwaltung wollte eigentlich ein größeres Stück erwerben als nur den unmittelbaren, fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen. Der Verkäufer des Gesamtgrundstücks war damit aber nicht einverstanden, sodass es jetzt tatsächlich „nur“ noch um den Fünf-Meter-Streifen ging.

Außerdem schlug die Verwaltung den Ausschussmitgliedern vor, in diesem Fall kein Vorkaufsrecht auszuüben, sondern nur ein Ankaufsrecht zu vereinbaren. Das hätte den Vorteil, dass die Stadt das Grundstück nicht sofort übernehmen und somit auch nicht sofort bezahlen muss. Es hat aber auch den entscheidenden Nachteil, dass es nach zwölf Jahren ausläuft. Wenn die Stadt innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch von ihrem Ankaufsrecht macht, verfällt es. Soll die Renaturierung des Gewässers kein Lippenbekenntnis sein, wäre die Stadt also innerhalb der nächsten zwölf Jahre im Zugzwang, den Randstreifen zu erwerben. Dass es ihr irgendwann in dieser Zeit leichter fallen würde als heute, den Grundstückskauf auch wirklich zu finanzieren, darf getrost bezweifelt werden. Insgesamt geht es dabei um etwas mehr als 100 000 Euro.

Das Vorkaufsrecht lässt sich nur gegenüber dem Verkäufer ausüben, erklärte Bürgermeister Günter Riemer in der Ausschusssitzung. Trotzdem führe die Stadt auch mit dem Erwerber Gespräche, um möglichst einvernehmlich zu einem Ergebnis zu kommen. In diesem Fall wolle der Erwerber den vorhandenen Gewerbestandort erhalten und sogar weiterentwickeln. Dazu gehöre es, dass das Gelände mit Lastwagen befahren werden kann, teilweise auch mit überlangen Fahrzeugen. Aus diesem Grund möchte der Erwerber das Grundstück lieber in vollem Umfang aufkaufen.

Fläche wird gekauft und vermietet

Auch wenn sich der Ausschuss nun für das Vorkaufsrecht statt für das Ankaufsrecht entscheiden würde, bekäme der neue Eigentümer ein Mietrecht für die städtische Fläche, um seinem Gewerbe nachgehen zu können. „Wir sind ja nicht nur ein Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, sondern auch für Wirtschaft“, gab Bürgermeister Riemer an dieser Stelle zu bedenken. Es gehe also auch darum, berechtigte Interessen der Wirtschaft nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Den Ausschussmitgliedern war das Ankaufsrecht nicht wirklich schmackhaft zu machen. Die Frist von zwölf Jahren laufe schnell ab, und dann lasse sich unter Umständen nicht mehr viel machen. Mit acht gegen neun Stimmen lehnten sie den Verwaltungsvorschlag zum Ankaufsrecht ab. Dass ihnen der naturnahe Ausbau der Gewässer und ihrer Randstreifen wichtig ist, bewiesen die Stadträte bei der anschließenden Abstimmung über das Vorkaufsrecht: Bei nur zwei Enthaltungen fiel sie eindeutig aus.

Wann der Kegelesbach an dieser Stelle nun aber tatsächlich einen natürlicheren Verlauf bekommt, ist damit noch lange nicht entschieden. Andreas Volz