Kirchheim
Kirchheimer dran wegen Kinderpornos

Justiz Ein 37-Jähriger ist angeklagt, weil bei ihm annähernd 10 000 einschlägige Fotos und Filme sichergestellt wurden.

Kirchheim. Fast 10 000 Dateien kinderpornografischer Filme und Fotos hat die Polizei 2023 bei einem 37-jährigen Kirchheimer sichergestellt. Jetzt sitzt der Beschuldigte wegen Besitzes und Verbreitung von „Kinderpornografischer Schriften“ auf der Anklagebank der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts.

Der Fall war eigentlich als Strafsache zunächst am Amtsgericht Kirchheim angeklagt und sollte dort Mitte vergangenen Jahres verhandelt und verurteilt werden. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen des Besitzes zahlreicher Dateien und Filme, auf denen die schlimmsten kinderpornografischen Praktiken dargestellt sind, angeklagt. Erst als das Amtsgericht zu Beginn des Verfahrens anhand des Verhaltens des Angeklagten zu dem Schluss kam, dass der Mann möglicherweise an einem psychischen Defekt leidet, wurde der Prozess abgebrochen und die Sache zur weiteren Feststellung mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen ans Landgericht überwiesen.

Besteht bei einem Beschuldigten der Verdacht, dass er Straftaten im Zustand einer psychischen Krankheit begangen hat, so darf in diesem Fall nur eine Große Strafkammer gegen ihn verhandeln, und – nötigenfalls – eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beschließen.

Seit einem halben Jahr in U-Haft

Der Angeklagte befindet sich seit gut einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift ist mehr als zehn Seiten lang. Die Taten beziffert die Staatsanwältin in die Zeit zwischen Mitte 2022 und Anfang 2023. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Kirchheim konnte die Polizei den Computer und die Datenträger sicherstellen. Darunter Fotos der Kinder und auch zahlreiche Videos. Teilweise soll der Angeklagte diese Dateien auch verbreitet haben. Was der Angeklagte zu seinem Status und zu den Vorwürfen sagt, erfährt die Öffentlichkeit vorerst nicht, da bei der Aussage des Angeklagten schützenswerte Umstände aus seinem persönlichen Lebensbereich und seiner Sexualität nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden dürfen.

Urteil soll am 16. Februar fallen

Allerdings hat der Verteidiger angekündigt, dass er für seinen Mandanten eine Erklärung zu den insgesamt neun Anklagepunkten abgeben werde. Darin werde der Angeklagte die Vorwürfe voll und ganz einräumen, was dem Gericht ein größeres Verfahren mit vielen Zeugen ersparen könnte. Zudem wird im Laufe des Prozesses ein psychiatrischer Sachverständiger zum psychischen Zustand des Angeklagten gehört. Möglicherweise könne dann der Beschuldigte als schuldunfähig gelten. Am heutigen Dienstag geht die Verhandlung weiter, das Urteil soll am 16. Februar fallen. Bernd Winckler