Drei Jahre Jugendstrafe muss ein 18-jähriger Kirchheimer antreten, der am Neujahrsmorgen gegen 5 Uhr auf einem Parkplatz in Kirchheim an einer Auseinandersetzung beteiligt war, bei der ein 22-Jähriger mit Faustschlägen und Messerstichen verletzt wurde. Das Urteil gegen den 18-Jährigen hat das Stuttgarter Landgericht gestern gefällt.
Fast zwei Monate lang verhandelte die Dritte Große Jugendstrafkammer den Fall des heute 18-Jährigen. Die ursprüngliche Anklage war deutlich schwerer: versuchter Mord. Demnach soll der Angeklagte nicht nur bei der Attacke auf den 22-Jährigen am Neujahrsmorgen dabei gewesen sein, sondern möglicherweise auch selbst mit einem Messer zugestochen haben. Ob er tatsächlich die Messerstiche gesetzt hat, konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme blieb für den 18-Jährigen lediglich der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung übrig, für den das Gericht nun die Jugendstrafe von drei Jahren verhängte. Das Gericht stellte klar, dass er aktiv an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt war und somit mitverantwortlich für die schweren Verletzungen des Opfers ist.
Festgestellt haben die Richter zudem, dass der Angeklagte auch dabei war, als die jungen Leute sich nach einem Streit verabredet hatten, auf dem Parkplatz einer Diskothek in Kirchheim dem 22-Jährigen eine Abreibung zu verpassen. Fußtritte, Faustschläge und schließlich auch Messerstiche führten bei dem Opfer zu schweren Verletzungen, die inzwischen allerdings wieder verheilt sind.
Der Fall war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten zur Tatzeit (17 Jahre) in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt worden. Lediglich Anklage und Urteil durften an die Presse weitergegeben werden.
Von den verhängten drei Jahren Jugendstrafe wird der 18-jährige Kirchheimer womöglich nur zwei Drittel absitzen müssen. Da er bereits sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, könnte er bereits Ende nächsten Jahres wieder auf freien Fuß kommen.

