Gastronomie
Kirchheimer Innenstadt: „Eine Stunde mehr würde viel helfen“

Von weißen Sonnenschirmen bis Ordnungsgelder: Gastronomen müssen vielen Hürden nehmen. Kann eine Außenbewirtung bis 24 Uhr helfen? 

Auf dem Platz der kleinen Freiheit lassen Bürgerinnen und Bürger den Abend ausklingen. Foto: pr

Dass es die Gastronomie schwer hat, ist kein Geheimnis. Aber muss es so schwer sein? Der Kirchheimer Gastronom Gunnar Stahlberg, der unter anderem die Wunderbar und das „Herr Kokoschinski“ betreibt, findet: Nein. „Es würde uns Gastronomen schon sehr helfen, wenn wir den Außenbereich von Donnerstag bis Samstag bis 24 Uhr bewirten dürften.“ Vor allem im Sommer sei der Umsatz stark von den Plätzen unter freiem Himmel abhängig, der Abend endet dort in der Kirchheimer Innenstadt jedoch bereits um 23 Uhr. 

Der Umsatz wird am Wochenende gemacht

Eine Stunde hin oder her mag sich für manche nach nichts anhören, aber man müsse bedenken: „Unter der Woche rechnet es sich für mich überhaupt nicht mehr, zu öffnen“, sagt Gunnar Stahlberg. Die Zeiten hätten sich geändert: Alle müssten den Gürtel enger schnallen und gingen kaum noch spontan raus. Wer was erleben möchte, plane das, und zwar fürs Wochenende, sagt der Gastronom. Er hat bereits nur noch von Donnerstag bis Samstag geöffnet. „In dieser Zeit müssen wir unseren gesamten Umsatz machen.“

Der Kirchheimer Marktplatz strahlt am Abend. Foto: Markus Brändli

Die Energie- und Personalkos­ten schlagen, so Stahlberg, besonders stark zu Buche. Das ist aber längst nicht alles, was ein Kirchheimer Gastronom zu zahlen hat – so fallen etwa Gebühren für Parkplätze an. Wer vor der eigenen Tür keine schaffen kann, müsse Luftparkplätze zahlen. Das findet Gunnar Stahlberg durchaus sinnvoll: „Die Menschen müssen irgendwo parken und die Stadt pflegt die öffentlichen Parkplätze.“ Unerheblich sei der Betrag jedoch nicht. Das ist aber noch nicht alles: Auch der im Sommer so beliebte Außenbereich kostet. „Jeder Gastronom muss derzeit für seinen Außenbereich für die Monate März bis Oktober eine Gebühr bezahlen. Wir können ihn im März, April und Oktober aber gar nicht nutzen, weil wir nur abends geöffnet haben und es da schon zu kalt ist.“ Dieses Problem gehört vielleicht schon bald der Vergangenheit an. Die Kirchheimer Stadtverwaltung teilt mit: „Es ist vorgesehen, die Genehmigungszeiträume flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten.“ Die Sondernutzungssatzung und die dazugehörigen Richtlinien werden bereits überarbeitet. Konkretere Aussagen seien jedoch noch nicht möglich.

Selbst für die Sonnenschirme müssen Kirchheimer Gastronomen tief in die Tasche greifen, denn: Alle müssen in Weißtönen gehalten sein und dürfen höchstens das Logo des Betreibers in einer Größe von 15 auf 100 Zentimetern tragen, teilt die Stadtverwaltung mit. Ein Sponsoring der Schirme durch große Brauereien ist damit nicht möglich. Gunnar Stahlberg sieht sich durch die Regelung nicht beeinträchtigt – einen weißen Schirm hätte er ohnehin gekauft. Für seinen neuen Schirm hat der Gastronom dennoch ein paar Tausend Euro liegen lassen.

Um 21 Uhr geht es los

Die Kommunikation mit der Stadt schätzt Gunnar Stahlberg als sehr gut ein. Einen Punkt, an dem man etwas ändern könnte, gibt es nach seiner Ansicht dann aber doch: Für ihn und sein Team sei es jeden Abend eine kräftezehrende Aufgabe, den Gästen um 23 Uhr beibringen zu müssen, dass sie nicht länger im Freien sitzen bleiben können. Bereits eine weitere Stunde würde nach seiner Einschätzung für eine Erleichterung sorgen. „Früher war bei uns um 19 Uhr schon alles voll, heute geht es aber erst um 21 Uhr richtig los.“ Die Gesellschaft habe sich in den letzten 15 Jahren spürbar gewandelt.

Er und sein Team fangen, so Stahlberg, zwar schon früh damit an, abzukassieren, aber auch die Gäste, die sich drinnen aufhalten, würden mal zum Rauchen rausgehen und ihr Getränk mitnehmen. „Wir kontrollieren immer, aber alles können wir nicht sehen.“ Dafür bräuchte er schon einen Türsteher – den kann er sich aber schlicht nicht leisten. Bei dem hart zu erarbeitenden Umsatz sei es für alle Gastronomen besonders bitter, wenn sie wegen eines unachtsamen Moments eine Geldstrafe zahlen müssten. 

Auch Samer Firas, der Inhaber des Restaurants Incanto, würde seinen Außenbereich gerne bis 24 Uhr bewirten: Die meis­ten Menschen gingen nach seiner Einschätzung ohnehin gegen 23.30 Uhr. Der Vorteil für Gastronomen wäre jedoch, dass sie keine hohen Strafen zahlen müssten. Einmal hätte er spät am Abend noch eine teure Flasche Wein verkauft, das hätte er sich nach eigener Aussage aber sparen können, weil er noch ein Bußgeld bekam.

Beteiligte sollen sich beweisen

Dirk Storm, der Inhaber des Pubs am Kirchheimer Marktplatz, hält eine Probephase von rund vier Wochen für sinnvoll. „Es sollen erst mal alle zeigen, dass sie sich an die Regeln halten können.“ Die längere Außenbewirtung könne nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und auf die Anwohner Rücksicht genommen wird. Dort, wo die Bestuhlung über Nacht stehen bleiben kann, spricht er sich für eine Erhöhung auf 24 Uhr an Sommerwochenenden aus. Dort, wo die Bestuhlung aber abgebaut werden müsse, weil das beispielsweise für den Markt notwendig sei, würde er sogar mit der Uhrzeit auf 22 Uhr runtergehen. Dirk Storm betont: „Wenn nachts noch laut abgebaut wird, würde mich das als Anwohner auch stören.“

Auf ein umsichtiges Verhalten legt auch Gunnar Stahlberg viel Wert. „Bei uns auf dem Platz der kleinen Freiheit treten oft lokale Künstler auf – aber mit ruhiger Musik.“ Dass er und sein Team ein kulturelles Angebot schaffen, sei unerlässlich, um die Menschen zu begeistern und zum Kommen zu bewegen. „Wir müssen 24/7 Vollgas geben, damit es läuft.“ Das Feedback zeige, dass das bei den Menschen gut ankomme. Gunnar Stahlberg ist der Überzeugung, dass alle zusammenarbeiten müssen, damit die Innenstadt attraktiv bleibt. 

 

 

Das sagt die Stadt Kirchheim zu den Auflagen

Die gesetzliche Nachtruhe beginnt bereits um 22 Uhr. Die 23-Uhr-Regelung ist bereits eine Ausnahme. Eine Ausweitung auf 24 Uhr ist aktuell aufgrund des Anwohnerschutzes nicht geplant, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Gebühr für den Außenbereich unterscheidet sich zwischen dem Zeitraum der Freischanksaison (vom Märzen- bis zum Gallusmarkt) und außerhalb dieser. Die Gebühr ist zudem in Straßengruppen unterteilt. Zur Straßengruppe drei zählen beispielsweise die Fußgängerzonen innerhalb des Alleenrings sowie die Fußgängerzone in der Dettinger Straße. Die Gebühr beträgt für den Zeitraum der Freischanksaison für die Straßengruppe drei je angefangenen Quadratmeter 58 Euro.

Der Verstoß, die Außengastronomie nach 23 Uhr zu betreiben, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Bußgeld dafür bewegt sich im unteren dreistelligen Bereich. Die Strafe erhöht sich bei mehrmaligem Verstoß dadurch, dass dem Gastronomen dann ein Vorsatz unterstellt werden kann, da er die Regelung nun sicher kannte. 

Im Baugenehmigungsverfahren für eine Gaststättennutzung wird grundsätzlich ein Stellplatz je neun Quadratmetern Gastraumfläche gefordert. Abhängig vom Standort und der dortigen Anbindung an den ÖPNV ist eine Reduzierung möglich.

Bei Stellplätzen, die nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können, kann zugelassen werden, dass der Bauherr einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt. Hier ist einmalig ein Ablösebetrag von 8500 Euro in der Kernstadt, 6000 in der Reststadt und 4000 in den Ortsteilen je Stellplatz zu zahlen.