Kirchheim. Der 66-jährige Mann, der im Oktober letzten Jahres im Krankenhaus in Kirchheim eine Brandstiftung begangen hat, kann wegen psychischer und körperlicher Krankheit nicht bestraft werden – und wurde jetzt vom Landgericht Stuttgart in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Der Prozess vor der 17. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht fand vom ersten bis zum letzten Verhandlungstag ohne den Beschuldigten statt. Der Grund: Der Mann ist neurologisch so schwer erkrankt, dass er nicht transportfähig und auch nicht verhandlungsfähig ist, wie sein Verteidiger betont. Würde man ihn in den Gerichtsaal zwingen, bestehe die Gefahr, dass sein Herz und die Lunge aussetzen und dabei höchste Lebensgefahr bestehe. Dieses Risiko will die Justiz nicht eingehen und hat per besonderen Beschluss verfügt, die Verhandlung ohne den Mann durchzuführen.
Es ging in dem Verfahren darum, dass der 66-Jährige am 5. Oktober als Patient in der Kirchheimer Medius-Klinik Papierreste unter dem Bett in seinem Krankenzimmer in Brand steckte und sich dann selbst in die Toilette rettete. Das Feuer konnte allerdings nach dem Alarm zweier Krankenschwestern wieder gelöscht werden. Dennoch, so die Anklage, habe der Mann mit dem Feuer Menschenleben in Gefahr gebracht.
Allerdings ist es eine Straftat, ohne bestraft werden zu können: Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte jetzt fest, dass der Mann also nicht nur neurologisch, sondern auch infolge einer paranoiden Psychose schwer angeschlagen ist und den Brand zur Tatzeit im Zustand der sogenannten Schuldunfähigkeit verübt hatte. Es könnte einen möglichen Rückfall geben, wenn der Mann wieder ein Feuerzeug in die Hände bekommt, sagt der Psychiater. Daher ordnete das Gericht gestern die Unterbringung in der Psychiatrie an, in der auch gleichzeitig die Behandlung seiner neurologischen Defekte fortgesetzt wird. Bernd Winckler