Um 5.45 Uhr stand die Polizei vor der Tür: Eine 14-Jährige ist vergangene Woche frühmorgens aus einer Wohngruppe der Stiftung Tragwerk in Kirchheim zur Abschiebung abgeholt worden. Darüber zeigt sich die Diakonie Württemberg entsetzt: „Ein solches Eindringen am frühen Morgen widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist durch nichts zu rechtfertigen“, kritisiert Matthias Reuting, Leiter der Abteilung Kinder, Jugend und Familie im Diakonischen Werk Württemberg, in einer Pressemitteilung. „Abschiebemaßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verbieten sich von vornherein“, betont er darin. Diakonische Einrichtungen wie die Stiftung Tragwerk und besonders Wohngruppen für junge Menschen seien wichtige Schutzräume für verletzte Seelen. Durch eine solche Abschiebepraxis sieht er den Kinderschutz bedroht. „Wir fordern die Politik in Baden-Württemberg auf, geeignete Wege zu finden, die das Kindeswohl aller Jugendlichen in Einrichtungen nicht gefährden“, so Reuting.
Jürgen Knodel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Tragwerk, hat in der Pressemitteilung berichtet von schockierten Jugendlichen in der Wohngruppe. „Sie konnte gerade noch ihr Hab und Gut in zwei Säcke zusammenpacken, wurde zur Polizeiwache gefahren, wo die Mutter bereits festgesetzt war“, berichtete Jürgen Knodel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Tragwerk, gegenüber der Nürtinger Zeitung. Die Abschiebung habe noch am gleichen Tag stattgefunden.
Viele der jungen Menschen, die in den Wohngruppen betreut werden, haben schon ein hohes Maß an Verunsicherung, Traumatisierungen oder Grenzverletzungen erlebt. „Unsere Wohngruppen sollen Schutz, Hilfe und einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche in Not bieten“, wird Jürgen Knodel in der Pressemitteilung der Diakonie Württemberg zitiert. Ein solches Vorgehen wie im Fall der 14-Jährigen, die nach Angaben der Evangelischen Landeskirche aus Serbien stammt, berge ein hohes Risiko für eine Retraumatisierung.
Kritik wird zudem laut, weil das zuständige Jugendamt von der bevorstehenden Abschiebung offenbar nicht informiert war. Eben diesem Thema ist auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg nachgegangen. In einem Artikel auf ihrer Homepage berichtet sie, dass die Kreisverwaltung Esslingen hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt habe, „sehr unglücklich“ über den Fall zu sein. Zuständig für die Abschiebung ist allerdings gar nicht das Landratsamt gewesen, sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe. Auch dort hat die Landeskirche für ihr Online-Format nachgehakt. Eine Sprecherin des Regierungspräsidiums habe klargestellt, dass sowohl das Mädchen als auch dessen Mutter „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen seien, heißt es in dem Artikel. Deshalb seien auch beide gemeinsam abgeschoben worden. Die Kritik an einer solchen Polizeiaktion im Morgengrauen hat das Regierungspräsidium gegenüber der Evangelischen Landeskirche zurückgewiesen: Es gebe Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Flugzeiten, auf die die Landesbehörden keinen Einfluss hätten.
Die 14-Jährige hat seit mehr als einem Jahr in der Wohngruppe der Stiftung Tragwerk gelebt und soll sich gut integriert haben. Schulisch habe sie in kurzer Zeit Realschulniveau erreicht. Jetzt ist ihre Zukunft wieder offen. Nach der Abschiebung hat das Mädchen offenbar schon wieder den Kontakt zu ihrer Wohngruppe gesucht: „Sie hat bei ihren Betreuerinnen angerufen und sie angefleht, zurückkehren zu dürfen. Das ist sehr bitter“, so Jürgen Knodel. Die Chancen, dass sie wieder nach Deutschland kommen darf, stehen unterdessen schlecht, wie die Landeskirche erfahren hat: Für eine Rückkehr und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland müsste ein Aufenthaltstitel vorliegen.
Aufgabe der Stiftung Tragwerk ist es nun auch, den Vorfall gemeinsam mit den anderen jungen Bewohnerinnen der Gruppe aufzuarbeiten. Das würden die Betreuerinnen übernehmen, hat Jürgen Knodel gegenüber der Diakonie versichert.pm/tb