Kirchheim. Im ersten Halbjahr 2023 werden Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Auch in Kirchheim können Männer und Frauen sich melden, um am Amtsgericht in Kirchheim und am Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.
Bewerbungen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfolgen über das ausgefüllte Bewerbungsformular, das unter www.kirchheim-teck.de/formulare unter dem Stichwort „Bewerbung für die Schöffenwahl 2023“ abrufbar ist. Die Bewerbungen können ab sofort postalisch an die Stadtverwaltung Kirchheim, Stabstelle Recht, Marktstraße 14 in Kirchheim oder per E-Mail an a.branke@kirchheim-teck.de an Annemarie Branke von der Stabstelle Recht gesendet werden.
Der Kirchheimer Gemeinderat schlägt dem Amtsgericht aus den eingehenden Bewerbungen geeignete Kandidaten für die Schöffenwahlliste vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Hauptschöffen und Hilfsschöffen, die bei Bedarf als Hauptschöffen nachrücken, aus.
Wer kann sich bewerben?
Eine Bewerbung einreichen können alle, die ihren Hauptwohnsitz in Kirchheim haben und deren Alter am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre beträgt. Zudem sind nur Personen wählbar, die über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in der Justiz tätige Personen wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte und Bewährungshelfer oder Religionsdiener dürfen ebenfalls nicht zum Schöffen gewählt werden.
Für Schöffen wird keine juristische Vorbildung vorausgesetzt. Ein Interesse für diesen Aufgabenbereich ist aber erwünscht. Schöffen sollten über eine gute Sozialkompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnisse werden erwartet, um Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden entsprechend beurteilen zu können. Neben Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife im Urteilsvermögen sind auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung unabdingbar. pm