Kirchheim. Es bleibt bei dem in Kirchheim gefassten Richterspruch: Der Angeklagte ist freizusprechen. Einem 23-Jährigen war vorgeworfen worden, eine junge Frau in einem Kirchheimer Club vergewaltigt zu haben. Die Berufung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Amtsgerichts Kirchheim wegen Vergewaltigung wurde jetzt vom Stuttgarter Landgericht zurückgewiesen. Dem 23-jährigen Beschuldigten ist kein sexueller Übergriff gegen die 20-Jährige nachzuweisen.
Diese Entscheidung fasste die 41. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht nach drei Verhandlungstagen. Der 23-Jährige soll laut Vorwurf in der Nacht zum 18. April vor zwei Jahren bei einer Jugendveranstaltung in einem Kirchheimer Tanzlokal die 20-Jährige vor den Toiletten vergewaltigt haben. Trotz offensichtlich glaubhafter Aussagen der Zeugin hatte das Kirchheimer Amtsgericht in der ersten Instanz wegen fehlender molekularbiologischer Beweise ihre Zweifel und sprach den Mann von diesem schweren Vorwurf frei.
Angeklagter bestreitet die Tat
Die Anklagevertretung wollte es besser wissen und ging in Berufung. Aber auch die Berufungs-Strafkammer am Stuttgarter Landgericht sah rein rechtlich keine Handhabe, den Mann jetzt dennoch wegen der Sexualstraftat zu verurteilen. Zwar hatte auch in dieser zweiten Instanz das Opfer den jungen Mann schwer beschuldigt. Sie behauptete, der Mann habe ihr einige Drinks spendiert und als Gegenleistung Sex mit Gewalt gefordert. Vor den Toiletten habe er dies dann praktiziert.
Doch ein Gutachten des Landeskriminalamts und der Kirchheimer Klinikärzte brachte keinerlei Hinweise darauf, dass die 20-Jährige in jener Aprilnacht sexuell missbraucht worden sei (wir berichteten). Auf dieses Gutachten stützte sich jetzt die 41. Strafkammer bei ihrer Entscheidung, die Berufung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den ersten Kirchheimer Freispruch zu verwerfen - und damit diese erste Entscheidung zu bestätigen. Was tatsächlich in der Tatnacht zwischen dem Angeklagten und der damals stark alkoholisierten 20-Jährigen geschah, war gerichtlich nicht mehr bis ins Kleinste aufklärbar. Der Angeklagte selbst hatte die Tat bis zuletzt stets bestritten.
Gegen diesen Entscheid hat allerdings die Stuttgarter Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit, eine Revision beim Oberlandesgericht Stuttgart zu beantragen. Ob es dazu tatsächlich kommt, war gestern allerdings nicht zu erfahren. Bernd Winckler