Kirchheim
Messerattacke in Kirchheim: Angeklagter fühlt sich weiter unschuldig

Der Prozess wegen versuchten Mordes an einer 27-jährigen Frau in Kirchheim wurde gestern fortgesetzt.

Die Tat hatte sich in einem Wohngebiet in Kirchheim ereignet. Foto: SDMG / Kaczor

Kirchheim. Die 19. Große Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht hat die offizielle Beweisaufnahme begonnen. Nachdem der Angeklagte weiterhin beteuert, er sei nicht der Mann gewesen, der am Nachmittag des 14. März in Kirchheim die 27-Jährige von hinten angefallen und niedergestochen habe, müssen die Richter für eine lückenlose Beweissicherung nunmehr nicht nur alle Zeugen hören, sondern auch die von der Kriminaltechnik durchgeführten molekular-genetischen Spuren (DNA) auswerten und entsprechend zuordnen.

Ein Vorgang, der allerdings bereits in der Ermittlungsphase geschehen ist. Hier haben die Gen-Techniker des LKA nicht nur an dem Tatmesser deutliche DNA-Spuren des Angeklagten und des Opfers festgestellt, sondern zusätzlich noch Hautabriebe von der Frau an seiner Kleidung gefunden. Aus diesem Grund fragte selbst der Verteidiger nunmehr den Angeklagten, wie er es sich erklären könne, dass seine DNA auf Kleidung des Opfers und die DNA des Opfers selbst bei ihm festgestellt werden konnte.

Für die Staatsanwaltschaft, die den 29-Jährigen wegen versuchten heimtückischen Mordes angeklagt hat, steht gerade wegen dieser Spurenlage eindeutig fest, dass nur er der Täter war, obwohl der Angeklagte darauf hinweist, dass das Tatmesser auch von anderen Bewohnern seiner Unterkunft benutzt worden sei.

Die Aufforderung des Gerichts an den Verteidiger, er möge in der Prozesspause bis zum gestrigen Montag nochmals Rücksprache mit dem Angeklagten zu diesem Thema nehmen, erbrachte bislang keinen Erfolg. Am gestrigen zweiten Prozesstag teilte der Anwalt den Richtern mit, sein Mandant bleibe dabei, er sei unschuldig.

Inzwischen ist auch der Hausmeister der Unterkunft in der Paracelsusstraße in Kirchheim angehört worden. Der 53-Jährige, der für alles Technische in der Unterkunft zuständig ist, habe – wie er bekundet – am 14. April die Forderung der Polizei nach Sicherstellung der persönlichen Gegenstände des Angeklagten aus dessen Zimmer befolgt, und dessen Schrank-Inhalt geleert. Dabei wurde auch ein sogenanntes EInhandmesser mit 9,5 Zentimeter langer und spitzer Klinge, ähnlich einem Dolch, gefunden.

Es soll sich aber nicht um das Tatmesser handeln. Auf Frage des Gerichts sagt der Angeklagte, dass dieses Messer ihm gehört. Dabei betont der Hausmeister, dass er und auch seine Helfer stets Handschuhe getragen hatten, bevor sie die Gegenstände des Angeklagten angefasst haben.

Zwei unweit neben dem Tatgeschehen (Fußweg zwischen der Senefelder und Henriettenstraße) wohnhafte Eheleute waren offenbar die Ersten, die die schwer verletzte Frau auf dem Weg angetroffen hatten. Sie sagen, man habe die Verletzte auf dem Boden sitzend gesehen und sie gleich angesprochen. Die Frau sei gesessen und habe später der Polizei mitgeteilt, dass es ein schwarz gekleideter dunkelhäutiger Mann war, der sie verletzte. Als das Ehepaar sie antraf, sei sie im Begriff gewesen, mit ihrem Smartphone die Polizei anzurufen. Auf dem Weg habe man „sehr viel Blut“ gesehen. Dieser Fußweg werde vor allem von vielen Kindern und Anwohnern benutzt. Man fühle sich jetzt schon etwas in Angst, sagte die Ehefrau im Zeugenstand.

Inzwischen ist auch geklärt worden, dass der Angeklagte im Februar und im April dieses Jahres zwei Mal mit einem 3,7 Kilo schweren Pflasterstein die Glastür einer Kirchheimer Kreissparkassen-Filiale zertrümmert hatte, dann in den Schalterraum ging und dort beim ersten Fall zwei 20 Euro-Scheine mitnahm, im zweiten Fall, bei dem er sich Zugang in ein Büro mittels Brecheisen verschaffte, einen weiteren 20 Euro-Schein und 2000 Euro Münzgeld erbeutete. Dabei sei ein Sachschaden von insgesamt 7000 Euro entstanden. Allerdings wartete draußen bereits die durch Alarm informierte Polizei.

Das Amtsgericht Nürtingen wertete die beiden Fälle am 25. August – noch nicht wissend, dass inzwischen auch der Mordversuch im Raum stand – als Diebstahl und Sachbeschädigung mit Waffen und verurteilte ihn zu eineinhalb Jahren Haft. Nachdem der 29-Jährige inzwischen festgenommen war, änderte das Stuttgarter Landgericht dieses Urteil und stellte das Verfahren ein, da zu erwarten sei, dass diese Strafe angesichts des Mordversuchs nicht mehr ins Gewicht fallen kann.

Bezüglich der Vorstrafen hat das Schwurgericht auch festgestellt, dass der Angeklagte wegen tätlichen Angriffs auf einen Inspektor der Stuttgarter Justizvollzugsanstalt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde – und dass zwei weitere Vorstrafen wegen falscher Asylangaben und illegaler Einreise gegen ihn zu Buche stehen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Bereits am 3. Dezember will die Schwurgerichtskammer des Urteil gegen den 29-Jährigen verkünden.