Die vier Angeklagten wurden am Donnerstag zu Strafen zwischen einem und zwei Jahren und acht Monaten sowie zu Geldstrafen verurteilt.
In dem Verfahren vor der 7. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht ging es unter dem Strich um ein knappes halbes Kilo Kokain und anderer Substanzen (wir berichteten). 93 Einzelfälle hatte der Staatsanwalt aufgezählt. Die zwei Männer und zwei Frauen aus Kirchheim hatten laut Anklage und auch laut den jetzigen richterlichen Feststellungen das Rauschgift – zunächst 240 Gramm – aus Spanien nach Kirchheim geholt, dort dann in Kleinportionen abgepackt und grammweise an Konsumenten in Kirchheim, Nürtingen und dem Umland gewinnbringend verkauft.
Es gab auch Freisprüche
Nicht in allen 93 Fällen konnten die Richter jetzt Schuldsprüche verkünden. Ein Teil davon fiel über Freisprüche aus. Geblieben sind nach dem jetzigen Urteil bei dem 43-jährigen Hauptangeklagten im Gesamtpack drei Fälle und jeweils zwei Fälle bei den drei Mitangeklagten, wobei die Strafrichter der 7. Strafkammer davon ausgingen, dass die beiden mitangeklagten Frauen und der Vierte im Bunde, ein 26-Jähriger, nur noch wegen Beihilfe zum Drogenhandel schuldig waren.
Die 38-jährige Frau und der 26-Jährige wurden zu Bewährungsstrafen von einmal 15 Monaten und 12 Monaten verurteilt. Die zweite 38-jährige Kirchheimerin kam ebenfalls wegen Beihilfe zum Drogenhandel mit einer Geldstrafe von 6300 Euro glimpflich davon. Drei Haftbefehle hoben die Richter nach der Urteilsverkündung am Donnerstag gleich auf und entließen die Verurteilten auf freien Fuß.
Nur der 43-jährige Hauptbeschuldigte muss die verhängten zwei Jahre und acht Monate Haft wegen mehrfachen Rauschgifthandel absitzen. Davon hat er allerdings schon über ein halbes Jahr in der Untersuchungshaft verbüßt.
Bewährung bekommen
Die recht milden Sanktionen resultieren aus den umfassenden Geständnissen der Angeklagten. Ohne diese Geständnisse hätten sie wahrscheinlich nicht nur eine Bewährungsstrafe bekommen.