Diesel-Fahrverbote gelten für Fahrzeuge der Abgasnorm fünf und schlechter. Wie kann man Dieselfahrverbote mittels Nachrüstungen umgehen? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Innungsversammlung des Kraftfahrzeuggewerbes Nürtingen-Kirchheim. Andreas Vetter, Leiter der Kompetenzstelle für umweltfreundliche Fahrzeugantriebe bei Trapico Schieneninnovations, klärte über die Nachrüstsysteme von Dieselbussen, schweren Kommunalfahrzeugen und Handwerker- und Lieferfahrzeugen auf.
Zahlreiche Handwerker und Lieferdienste sind mit ihren aktuellen Dieselmodellen von Fahrverboten in Städten bedroht. Fahrzeuge mit Euro-6-Diesel-Einstufung sind von dem Fahrverbot ausgenommen. Wer trotzdem reinfährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
In Nachrüstungen für Abgassysteme sieht die Bundesregierung jetzt eine Möglichkeit, diese Verbote zu umgehen, erklärt Andreas Vetter. Weil diese aber kostspielig sind, stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Fördergelder bereit.
Gefördert wird nur in Schwerpunktregionen, dazu gehören vierzehn „Intensivstädte“. Beispiele sind Berlin, Köln, Hamburg und Stuttgart. Die Förderhöchstbeiträge für eine Nachrüstung bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen liegen, laut Vetter, zwischen 3000 bis 4000 Euro pro Fahrzeug. Das entspricht etwa 80 Prozent der Kosten für eine Umrüstung.
Der Leiter der Kompetenzstelle bestätigt, dass sich die Messwerte in Stuttgart verbessert haben.
Karl Boßler, Obermeister der Kraftfahrzeuginnung, befürchtet allerdings, dass sich Stuttgarts Fahrverbote für Diesel-Autos in Zukunft auch auf andere Städte wie Kirchheim ausweiten könnten. Im Bereich der Schadstoffregulierung könnten neben Fahrverboten auch Filtersäulen und striktere Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden.
Ziel ist es, die Stickstoffwerte weiter zu minimieren, ergänzt Vetter. Seine Kompetenzstelle bei Trapico bietet eine kostenlose Beratung für betroffene Unternehmen, Kommunen, Verbände und Verbünde in Baden-Württemberg an. Nicht nur bei Fragen zur technischen Hardware-Nachrüstung steht die Kompetenzstelle zur Seite, auch bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln unterstützen sie Betroffene.
Neben den Emissionsrichtlinien und den Nachrüstungsmöglichkeiten wurde auch das Thema der Unfallschadenregulierung angesprochen. Anschaulich präsentierte Marc-Torsten Canestrini, Fachanwalt für Steuer- und Verkehrsrecht, den Ablauf einer solchen Regulierung. Bei der Schadensabgrenzung im Kfz-Unfallbereich spielen vor allem zwei Akteure eine wichtige Rolle: Anwalt und Gutachter. Der Gutachter kalkuliert, der Anwalt reguliert. Beide Akteure werden im Normalfall von der Gegenseite gezahlt, so Canestrini. Die Werkstätten sollen den Kunden lediglich über entsprechende Dienstleister informieren. Neben den zwei Referenten Vetter und Canestrini wurde bei dem Innungstreffen in Kirchheim auch der neue Geschäftsführer der Kfz-Schiedststelle Göppingen-Nürtingen, Oliver Guffarth, willkommen geheißen.