Justiz
Mit Schlagstock und Hammer zugeschlagen

Wegen versuchten Mordes in einer Kirchheimer Gaststätte steht ein 36-jähriger Mann vor dem Landgericht.

In einer Kirchheimer Gaststätte soll der Angeklagte das Opfer geprügelt und mit einem Schlagstock schwer verletzt haben. Symbolfoto

Mit Teleskopschlagstock und einem Hammer soll am 11. August vergangenen Jahres in einer Kirchheimer Gaststätte ein 36-jähriger Mann einen 60-Jährigen geprügelt und verletzt haben. Jetzt steht der 36-Jährige wegen versuchten Mordes unter Anklage.

In Handschellen wird der 36-Jährige an diesem ersten Verhandlungstag in den Schwurgerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt, flankiert von zwei Justizwachtmeistern, die jeglichen Versuch einer möglichen Flucht verhindern. Ihm wirft der Staatsanwalt vor, am Abend des 11. August vergangenen Jahres gegen 20 Uhr bewaffnet mit einem 38 Zentimeter langen, ausziehbaren Teleskopschlagstock und vermutlich auch einem Hammer in dem Lokal in der Henriettenstraße in Kirchheim erschienen zu sein. Dort habe er dann nach reichlichem Alkoholgenuss plötzlich verbalen Streit mit dem späteren 60-jährigen Opfer begonnen, in dessen Verlauf es zu den Schlägen kam.

 

Tod des 60-Jährigen in Kauf genommen

Die Anklagevertretung hat das Geschehen als ein Verbrechen des versuchten Mordes und gefährliche Körperverletzung angeklagt, weil der Beschuldigte mit den von hinten ausgeführten Schlägen bewusst den möglichen Tod des 60-Jährigen in Kauf genommen und außerdem zu dem Opfer gesagt habe, dass er ihn umbringen werde.

Dieser erlitt durch die Schläge am Kopf eine Schädelprellung, sodass ein Rettungsdienst ihn in eine Klinik bringen musste. Der Angeklagte selbst war noch am selben Abend in der Gaststätte von anwesenden Gästen an weiteren Schlägen gegen das Opfer gehindert und festgehalten worden, bis die Polizei erschien und ihn festnehmen konnte. Zuvor jedoch habe er noch versucht, mit einem Zimmermannshammer ebenfalls mit Todesdrohungen weiter einzuschlagen.

 

Opfer hat angeblich angefangen

Nach den Schilderungen des ledigen und arbeitslosen Angeklagten will nicht er mit Schlägen angefangen haben, sondern das Opfer selbst. Dieser habe ihn während des Würfelspieles beleidigt. Er habe ihn wegen dessen Arbeitslosigkeit beschimpft. Dann habe der Mann ihm Schläge in Richtung Gesicht versetzt und nach seinem Bauch getreten.

Der Angeklagte habe Angst bekommen, dass der 60-Jährige ihm ins Auge schlägt. Auf dem Boden liegend habe man sich gegenseitig den Hals zugedrückt, bis er dann den Teleskopschlagstock aus seiner Bauchtasche gezogen und sich damit gewehrt hätte. Zwei Schläge gibt der Angeklagte zu. Er sei jedoch auch selbst verletzt worden.

Der 60-Jährige konnte gestern im Zeugenstand nur lückenhafte Angaben zu dem Geschehen machen. Er berichtete, dass er plötzlich von hinten einen Schlag auf den Kopf bekam. Dass er den Angeklagten geschlagen habe, davon wisse er nichts mehr. Auf die Frage des als Nebenkläger anwesenden Anwalts des Opfers an den Angeklagten, wieso er mit einem solchen Instrument, welches als Waffe gilt, in das Lokal ging, sagte der Angeklagte, er habe diesen Stock immer in seiner Bauch­tasche – „für Notfälle“.

In dem Verfahren vor der Ersten Großen Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht, das gestern begonnen hat, ist auch ein medizinischer Sachverständiger anwesend, der über den möglichen Trunkenheitsgrad des 36-Jährigen – und auch über den des Opfers – sowie über die festgestellten Verletzungen der beiden Auskunft geben soll. Nach vorläufigen polizeilichen Erkenntnissen sollen nämlich beide Männer betrunken gewesen sein.

Der Angeklagte lebt seit Jahren in Kirchheim und bestreitet seinen Lebensunterhalt durch die Grundsicherung. Er ist arbeitslos und auch erwerbsunfähig, wie es in seinen persönlichen Angaben heißt. Grund dafür seien erhebliche verschiedene krankheits­bedingte Hindernisse. Alkohol trinke er nur in Gesellschaft, sagt der 36-Jährige – mal mehr oder weniger, Bier und Schnaps. Auch Cannabis habe er schon konsumiert, „als Schmerzmittel“.

Die Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts hat drei Verhandlungstage für den Fall terminiert. Am Freitag, 4. April, soll dann das Urteil gesprochen werden.