An Lindach und Lauter erinnert in diesen Tagen nicht mehr viel an das Hochwasser, das Anfang Juni Rettungskräften, Behördenvertreterinnen und vielen anderen Menschen in Kirchheim und Umgebung den Schlaf geraubt hat. Während etliche Häuslebauer nach wie vor mit den Folgen des Hochwassers zu tun haben, sind in Kirchheim immerhin keine Straße und Wege mehr gesperrt.
In Owen hingegen hat das Hochwasser bleibende Schäden angerichtet. Seit dem 4. Juni ist die Tecksteige in Richtung Parkplatz Bölle gesperrt. Dort hat sich durch die Wassermengen am Abzweig zum Wanderparkplatz ein Riss mit Absatz gebildet, der sich quer über die ganze Fahrbahn zieht. Zuständig ist das Straßenbauamt, eine Behörde des Landratsamts. „Aktuell wird die Bauleistung ausgeschrieben. Sobald die Firma feststeht, kann das noch offene Baufenster bestimmt werden“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. Die Zufahrt zum Parkplatz Hörnle ist frei, Spaziergänger können dort weiterhin parken und zur Teck wandern.
Steige für Autos tabu
Die Hepsisauer Steige ist seit dem Hochwasser für den Autoverkehr voll gesperrt. Der Grund: Richtung Tal, aber auch am Hang ist an mehreren Stellen Erde abgerutscht. Der Asphalt ist beschädigt. Schon vor dem Starkregen war die Hepsisauer Steige an einer Stelle wieder einmal abgesackt, war aber dank einer Absicherung der entsprechenden Stelle weiterhin passierbar.
Jetzt dürfen laut Landratsamt nur noch Radfahrer durch. Offenbar wird sich daran auch so schnell nichts ändern. Das Regierungspräsidium setze alles daran, die Schäden, die durch den Starkregen aufgetreten sind, zeitnah zu beheben, teilt die Pressestelle der Behörde auf Anfrage mit. Aber: „Aufgrund der Vielzahl von Rutschungen, die sich in der letzten Zeit ereignet haben, und im Hinblick auf die finanziellen und personellen Ressourcen sowie unter Abwägung des jeweils notwendigen Sanierungsbedarfs, ist es notwendig, die Maßnahmen zu priorisieren.“ Dabei seien vorrangig die stärker belasteten und in ihrer Verkehrsbedeutung wichtigeren Strecken anzugehen. Das ist die Hepsisauer Steige aktuell nicht, zumal die Strecke aufgrund der Sanierung der Ortsdurchfahrt für Auswärtige ohnehin nicht attraktiv ist.
In Dettingen ist der Radweg zwischen der „Brücke Stelle“ und der „kleinen Brücke“ in der Haldenstraße nach wie vor gesperrt. Das Hochwasser hat die Böschung an einem Punkt bis zur Asphaltkante weggespült, der Weg ist daher nicht mehr sicher. Die Sperrung wird noch einige Zeit andauern, im Hintergrund wird an einer provisorischen Lösung gearbeitet. Provisorisch deshalb, weil die Gemeinde Dettingen bereits lange vor dem Hochwasser beschlossen hat, diesen Abschnitt des Rad- und Feldwegs zu sanieren, in diesem Zuge die „kleine Brücke“ zu modernisieren und in der Lauter den sogenannten Gewässerabsturz durch eine Lösung zu ersetzen, die es Lebewesen erlaubt, hindurchzuschwimmen.
Kurzum: Es lohnt sich nicht, vor der großen Maßnahme ein großes Fass aufzumachen. „Unser Plan ist es, auf Höhe der Stelle, wo die Böschung abgerutscht ist, einen Kiesweg in der Wiese zu schaffen“, sagt Markus Hack, der das Ortsbauamt in Dettingen leitet. Der abgerutschte Bereich wird mit einem Bauzaun gesichert. Gespräche mit den Eigentümern laufen, außerdem braucht die Gemeinde das OK des Landratsamts. „Unser Ziel ist es, das so schnell wie möglich zu machen, weil ja auch landwirtschaftliche Schuppen an dem Weg liegen“, sagt Hack.
Ein anderer Weg ist hingegen wieder offen: Der beliebte Spazierweg zwischen Lauter und Kanal in Verlängerung des Alemannenwegs. Er hatte im Zuge des Hochwassers gesperrt werden müssen. In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni hatte Bauhof-Leiter Florian Imrich dort mit dem Bagger einen Graben zwischen Kanal und Lauter gezogen, um Druck vom Kanal zu nehmen, der in der Stelle bereits übergelaufen war. „Das war in dem Moment eine Notlösung“, sagt Markus Hack. Ob das Wasser bei künftigen Hochwassern auf demselben Wege abgeleitet werden soll, ist Gegenstand von Gesprächen, die unter anderem mit dem Landratsamt geführt werden. Weil Aspekte des Natur- und Gewässerschutzes zu berücksichtigen sind, darf die Gemeinde das nicht allein entscheiden.