Wie aktiv ist die „Region der Lebensretter“ im Landkreis Esslingen?
Aktuell gibt es laut Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) 652 Lebensretter im Landkreis Esslingen. Zwischen November 2024 und Ende April 2025 sind insgesamt 272 Alarmierungen wegen eines Herzstillstands verzeichnet worden. In 204 Fällen habe ein Helfer über die App entsandt werden können. „In 175 Fällen waren die qualifizierten Ersthelfer vor dem Rettungsdienst vor Ort und konnten mit der Reanimation beginnen“, teilt das DRK mit.
Seit wann ist der Landkreis Esslingen mit dabei?
Die Ersthelfer-App „Region der Lebensretter“ wurde im Oktober 2024 im Landkreis Esslingen eingeführt. Die DRK-Zukunfts-Stiftung Nürtingen-Kirchheim hat die Finanzierung anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens übernommen.
Wie funktioniert das System „Region der Lebensretter“?
Im Fall eines Herz-Kreislaufstillstands werden die Ersthelfenden über die App alarmiert und geben Rückmeldung, ob sie für einen Einsatz verfügbar sind und ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind. Außerdem kann man angeben, ob man einen Defibrillator (AED) mit sich führt. Das System prüft nun für alle Ersthelfenden, die sich als verfügbar melden, ob sie vor dem Rettungsdienst beim Patienten eintreffen können. Die beiden, die dem Einsatzort am nächsten sind, bekommen die Aufgabe, sich direkt dorthin zu begeben und mit Herzdruckmassage sowie Beatmung zu beginnen. Der oder die dritte Ersthelfende bekommt die Aufgabe, einen AED zum Notfallort zu bringen. Der oder die vierte Person weist am Einsatzort den Rettungsdienst ein. Nach Eintreffen des Rettungsdiensts und Übergabe an das Rettungsdienstpersonal können die Helferinnen und Helfer den Einsatzort verlassen.
Wer kann Lebensretter werden?
Eines vorneweg: Reine Erste-Hilfe-Kenntnisse reichen nicht aus. Geeignet sind laut DRK unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten oder -sanitäterinnen, Krankenpflegerinnen, Bergretter, Medizinische Fachangestellte und weitere Berufsgruppen, die regelmäßige Reanimations- oder Notalltrainings durchlaufen müssen. Keine Freischaltung erhalten hingegen betriebliche Ersthelfende, Medizinisch Technische Assistenten, Rettungsschwimmer und Feuerwehrleute mit Grundausbildung. Bei Altenpflegerinnen und Altenpflegern ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) freut sich über neue Registrierungen. Auch Spenden sind willkommen. Mehr Informationen gibt es unter anderem hier: www.regionderlebensretter.de/de/mitmachen.