Kirchheim. „Es tut uns leid, was wir getan haben“, so lauteten die Entschuldigungen der drei aus Bosnien stammenden Einbrecher vor dem Stuttgarter Landgericht kurz vor der Urteilsverkündung. Gestern wurde das Trio wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und wegen schweren Bandendiebstahls, versuchten schweren Diebstahls und Sachbeschädigung in 17 Fällen zu Haftstrafen zwischen viereinhalb- und fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Die drei Angeklagten hatten nach mehreren Prozesstagen schließlich zugegeben, in Privatwohnungen- und Privathäuser in Kirchheim, Dettingen, Esslingen, Geislingen, Salach und Süßen sowie im Landkreis Ludwigsburg und in Stuttgart insgesamt 29 nächtliche Einbrüche mit einem Beuteschaden von 150.000 Euro und einem Sachschaden im fünfstelligen Bereich begangen zu haben. Nach den Geständnissen waren die Richter der 14. Großen Strafkammer auch bereit, Strafen zu verhängen, die die Obergrenze von sechs Jahren nicht überschreiten. Denn ohne diese Geständnisse, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, hätte man die drei Männer zu Strafen im zweistelligen Bereich verurteilt.
Beute zwischengelagert
Von den einst angeklagten 29 Fällen sind elf Fälle eingestellt worden, da deren Verurteilung nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre. Geblieben waren demnach 17 Einzelfälle von schwerem Bandendiebstahl und versuchten Bandendiebstahls sowie Sachbeschädigung. Bei einem der letzten Anklagepunkte, dem Einbruch in ein Einfamilienhaus in einem Kirchheimer Teilort, hatte das Trio Beute im Wert von rund 60.000 Euro gemacht. Auch hier – wie bei nahezu allen angeklagten Fällen – verwendeten die Einbrecher Schraubendreher, mit denen sie Fenster- oder Terrassentürrahmen anhebelten und sich so Zugang in die Räumlichkeiten verschafften. Die jeweilige Beute wurde in der Stuttgarter Wohnung eines der Angeklagten zwischengelagert, ehe das Diebesgut dann in die Heimatländer transportiert wurde.
Die geschädigte Hausbesitzerin hatte in ihrer Zeugenaussage bekundet, dass sie sich danach nicht mehr wohl in ihren vier Wänden fühlte, schlecht schlafen kann und seit dem Tag des Einbruchs immer Angst vor Einbrechern hat. Abhandengekommen war bei ihr wertvoller Familienschmuck, eine wertvolle Uhrensammlung und Münzen. Wo die Beute abgeblieben ist, wurde in dem wochenlangen Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht nicht restlos geklärt. Die Angeklagten selbst bekundeten, sie hätten die Sachen verkauft, weil sie in sehr schwierigen finanziellen Verhältnissen gelebt haben. Sie berichteten auch, dass sie aufgrund des Balkankrieges 1993 nach Deutschland geflüchtet seien, nachdem ihre Häuser und Wohnungen durch Granaten und Bomben zerstört worden seien. Zuletzt verdienten sie neben der Einbruchserie ihr Geld mit Jobs als Tankwart und Karosseriebauer.
Neben den gestern verhängten Freiheitsstrafen – für den 51-Jährigen fünfeinhalb, die beiden Mittäter 31, und 45 Jahre alt, viereinhalb und fünf Jahre und sieben Monate – ordnete das Gericht auch hinsichtlich der Beutehöhe selbstschuldnerische Geldabschöpfungen bei den Angeklagten in Gesamthöhe von 196.000 Euro an. Ob die Verurteilten dies jemals zahlen können, bleibt dahingestellt. Für die betroffenen geschädigten Haus- und Wohnungsbesitzer war dieser richterliche Spruch wichtig. Denn nach Aussage einiger der anwesenden Zeugen hatten die jeweiligen Versicherungen nur einen kleinen Teil der finanziellen Schäden erstattet.

