Am zweiten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht gegen drei Serien-Wohnungseinbrecher hat ein Ermittler der Polizei die Richter im Zeugenstand darüber aufgeklärt, wie man dem diebischen Trio das Handwerk gelegt hat und wie es zu den Festnahmen kam: Durch Funkzellen-Auswertung – und durch „Wohnraum-Observierungen“.
Letzteres ist eine technische Neuheit, um Serienstraftäter dingfest zu machen. Dabei werden Wohnräume der Verdächtigen, und auch Fahrzeuge – jeweils mit richterlicher Genehmigung – mit Überwachungsgeräten bestückt.
Angewendet wurde sie auch bei den angeklagten mutmaßlichen Serieneinbrechern, die Ende vergangenen Jahres im Kreis Esslingen, vornehmlich in Kirchheim, Dettingen, Nabern sowie Waiblingen und Ludwigsburg durch 29 Einzeltaten Beute von 150.000 Euro gemacht und Sachschaden von nahezu 40.000 Euro verursacht haben sollen. Als am 11. November zwei Männer im Rems-Murr-Kreis von einer Überwachungskamera vor einem Einfamilienhaus erfasst wurden, rief eine Nachbarin die Polizei an – ein wertvoller Tipp.
Die beiden Männer – der Dritte wartete in einem gemieteten Fahrzeug – mussten allerdings ohne Beute flüchten, als die Polizei erschien. Doch, so der Kriminal-Oberkommissar im Zeugenstand, hatte man nicht nur das Fahrzeug, in dem mehrere Handys gefunden wurden, sondern auch die Herkunft des Pkw. Er war bei einem bekanten Autovermieter geordert.
Autos gemietet
Dort, so die Anklage gegen das Trio, wurden für die Taten immer wieder Fahrzeuge gemietet. Die „verdeckte Ermittlung“ begann mit der Überwachungs-Elektronik in einem dieser Fahrzeuge, die Überführung des Trios gelang durch deren Gespräche untereinander. Einer der Angeklagten hatte zudem bei einem der Einbrüche seinen Finger verletzt und an der Terrassentüre des Objekts Blutspuren hinterlassen. Die DNA-Auswertung überführte ihn ebenfalls. Hinzu kam die Funkzellenauswertung der Handys, die ergaben, dass zwei der Männer sich jeweils zur Tatzeit an den Einbruchs-Objekten befanden.
Auch wie die Verdächtigen sich Zutritt in die Wohnungen und Einfamilienhäuser verschafften, ist jetzt geklärt: Sie benutzten einen Schraubendreher, oder einen anderen spitzen Gegenstand, mit dem sie die Gummidichtung der Fenster oder Terrassentüren anstechen und dann dadurch eine Öffnung durch Anheben im Glas verursachen konnten.
Der Prozess ist auf 28. August vertagt. Offensichtlich wollen die drei Angeklagten die Vorwürfe zugeben, falls das Gericht moderate Strafen zusichert.