Kirchheim
Sex, Streit und Schläge

Justiz Kirchheimer schlägt seine Geliebten – Bewährungsstrafe.

Kirchheim. Ein 53-Jähriger verletzte zwei seiner Liebschaften und kam in seinem Berufungsprozess am Stuttgarter Landgericht ausnahmsweise mit Bewährung davon. Dabei ist er selbst ein Opfer – er wurde vom Ehemann seiner Flamme krankenhausreif verprügelt.

Doch der Reihe nach: Ein Kirchheimer Gartenbauer suchte das Liebesglück gleich bei verschiedenen Frauen. Er landete zuerst bei einer Göppinger Beamtin. Nach einigen Wochen des Liebesglücks wurde der Mann jedoch handgreiflich, die Frau erlitt Platzwunden und Prellungen.

Es folgte am Kirchheimer Amtsgericht die Verurteilung wegen Körperverletzung, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dann lernte er in Dettingen eine neue Flamme kennen. Doch der Ehemann dieser Frau erwischte die beiden in flagranti. Der Gartenbauer wurde von dem gehörnten Ehemann verprügelt und landete auf der Intensivstation. Neben einem Beckenbruch erlitt er mehrere weitere Schürfwunden. Aber auch diese Frau soll er misshandelt haben. So soll er sie beispielsweise mit einem Musikinstrument geschlagen haben. Es folgte wiederum eine Anklage, die mit einem Urteil am Amtsgericht in Kirchheim endete: Diesmal ein Jahr und sieben Monate Haft – ohne Bewährung.

Dagegen legte der 53-Jährige Berufung ein, sodass sich jetzt eine Strafkammer am Stuttgarter Landgericht mit seinen gewalttätigen Liebesgeschichten befassen musste. Warum wird der Mann immer aggressiv gegen seine Partnerinnen? Zum Prozess-Auftakt schockte der Angeklagte das Gericht mit seinem neuen Outfit: Er kam in den Gerichtssaal, im Gesicht eine Totenkopfmaske. Er habe Angst, so die Begründung. Sein Anwalt nannte es „Anspannung“. Dann wurde das Kirchheimer Urteil verlesen: Körperverletzung in zwei Fällen. Mit der Beamtin aus Göppingen lief es gut, auch beim Sex. Doch dann im Januar 2018 gab es Streit und Schläge. Sechs Monate Haft auf Bewährung.

Dann ein Techtelmechtel mit einer 58-jährigen Lebensberaterin aus Dettingen. Doch die sei noch verheiratet gewesen. Laut dem zweiten Amtsgerichts-Urteil habe er auch sie geschlagen und ihr Tritte verpasst. Dann habe deren Ehemann, den der Angeklagte zuvor ebenfalls angegriffen habe, in das Geschehen eingegriffen und habe den Gartenbauer zusammengeschlagen. Der Kirchheimer Amtsrichter fasste beide Fälle zusammen und fällte zunächst das Urteil über den gewalttätigen Liebhaber: ein Jahr und sieben Monate hinter Gitter.

Dann nahm allerdings der pensionierte Gartenbauer seine Totenkopfmaske ab und beantragte, diese Strafe doch ausnahmsweise noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Schließlich sei er in gewisser Weise auch Opfer, er lag nach den Schlägen des gehörnten Ehemannes seiner letzten Liebe eine Woche im Krankenhaus. Ausgerastet sei er nur, weil es Streit wegen Kleinigkeiten gab. Im Grunde suche er nur die richtige Frau fürs Leben.

Die 31. Strafkammer hatte ein Einsehen. Das Urteil des Kirchheimer Amtsgerichts wurde zwar in den Feststellungen belassen, jedoch die ausgesprochene Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Weitere Auflage des Gerichts: Der Gartenbauer darf sich seiner Ex-Freundin nicht nähern, damit er nicht wieder auf dumme Gedanken komme, so die richterliche Ermahnung. Bernd Winckler