Kirchheim
Sieben Jahre Haft für Mehrfach-Vergewaltigung

Urteil Die Taten hatten im vergangenen Jahr in Kirchheim stattgefunden, das Opfer wurde schwer misshandelt.

Symbolbild

Kirchheim. Der 38-Jährige, der in einer Oktobernacht seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Kirchheimer Wohnung mehrfach brutal vergewaltigte, bis kurz vor Bewusstlosigkeit misshandelte, fesselte und dabei knebelte, ist jetzt vom Stuttgarter Landgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Zwei Monate lang verhandelte die 5. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht gegen den aus Litauen stammenden 38-jährigen Mann. Und diese zwei Monate lang beteuerte er seine Unschuld und gab an, dass die Übergriffe gegen seine Ex-Freundin jeweils einvernehmlich stattgefunden haben und die Misshandlungen nur in einem Fall stimmen würden. Das Gericht hat deshalb eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt und unter anderem auch die Ex-Freundin des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen. Diese Vernehmung fand zwar in einer nichtöffentlichen Sitzung statt, jedoch habe die Frau die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigt sowie auch das, was sie bereits bei ihrer Anzeige ausgesagt hatte. Die Richter stuften die Angaben der Zeugin als „absolut glaubhaft“ ein.

Mit Mord gedroht

Festgestellt haben die Richter somit jetzt im Urteil, dass der Angeklagte an jenem 16. Oktober letzten Jahres nach vorangegangener Trennung sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung des Opfers verschaffte. Dann wurde die Frau von ihm am Hals gewürgt, verbunden mit der Drohung, sie umzubringen. Die dann folgenden sexuellen Übergriffe „fünffache Vergewaltigung in besonders schweren Fällen, Freiheitsberaubung, mehrfache vorsätzliche gefährliche Körperverletzung sowie schwere sexuelle Nötigung“ sind wegen der besonderen Brutalität im Einzelnen nicht druckreif. In einem der Fälle hatte der Angeklagte sogar ein Messer benutzt. Durch die Taten wurde die Frau letztlich schwer verletzt.

Anwältin des Opfers forderte zehn Jahre

Acht Jahre Haft hatte die Staatsanwältin gegen den Litauer beantragt. Und die Anwältin des Opfers ging sogar in ihrem Antrag noch weiter und forderte zehn Jahre Haft für die stundenlangen Vergewaltigungen und Misshandlungen ihrer Mandantin in der Tatnacht. Hingegen sah der Verteidiger des 38-Jährigen die Vorwürfe der Anklage nicht ausreichend nachgewiesen und forderte Freispruch.

Möglichkeit der Revision

Schließlich sahen die Richter der Strafkammer den Inhalt der Anklageschrift nach Anhörung der Zeugen als erwiesen an und verhängten sieben Jahre Freiheitsstrafe. Gegen den Schuldspruch hat der Angeklagte noch die Möglichkeit der Revision. Bernd Winckler