Ein Mitschüler meines Grundschulkindes ist positiv getestet worden. Mein Kind jedoch zeigt keine Symp- tome. Was nun?
Da Grundschüler im Unterricht keine Maske tragen müssen, sind in der Regel alle Kinder dieser Klasse Kontaktpersonen der Kategorie „Cluster-Schüler“ und müssen sich deshalb in häusliche Quarantäne begeben. Und das unabhängig von der Tatsache, ob sich das Gesundheitsamt bereits gemeldet hat oder nicht. Auch Schulleitungen dürfen darüber informieren, dass ein Kind „Kontaktperson“ ist.
Was bedeutet häusliche Quarantäne genau?
Die Kinder dürfen das Haus nur verlassen, um zum Arzt, ins Abstrichzentrum oder aufgrund eines Notfalls ins Krankenhaus gefahren zu werden. Spielen im eigenen Garten ist aber erlaubt. Weder das Kind noch andere Personen im Haushalt dürfen Besuch bekommen.
Wie lange dauert die Quarantäne?
Die Quarantäne dauert 14 Tage, und zwar ab dem Tag nach dem letzten Kontakt mit dem positiv getesteten Kind. Ein Test, um die Quarantäne zu verkürzen, ist frühestens fünf Tage nach dem letzten Kontakt möglich. Ist das Ergebnis negativ, ist die Quarantäne beendet. Das gilt allerdings nur, wenn bei dem positiv getesteten Kind eine Virusvariante ausgeschlossen werden kann. Werden weitere Kinder dieser Klasse positiv getestet, so gilt die Cluster-Schüler-Regelung nicht mehr. Es werden nachträglich alle Kinder zu „Kontaktpersonen 1“ und bleiben für 14 Tage in Quarantäne.
Gilt dasselbe auch für Kinder an weiterführenden Schulen?
Nein. Da an weiterführenden Schulen Maskenpflicht besteht, müssen nicht mehr automatisch alle Schüler in Quarantäne, sobald ein Mitschüler positiv getestet wird. Wenn stets ausreichend gelüftet wurde, die Masken konsequent und korrekt getragen wurden und kein enger Kontakt in anderen Situationen, wie beispielweise in Schulpausen stattgefunden hat, müssen die Schüler und Lehrer in der Regel nicht in Quarantäne.
In der Kita meines Kindes ist ein Kind positiv getestet worden. Was nun?
Kindergartenkinder tragen keine Masken und haben sowohl untereinander als auch zu den Erzieherinnen engen Kontakt. Daher gilt die „Cluster-Quarantäne“ für die gesamte Gruppe des positiv getesteten Kindes. Haben die Erzieherinnen FFP-Masken getragen, entfällt für sie die Quarantänepflicht. Die Quarantäne dauert 14 Tage ab dem Tag nach dem letzten Kontakt zum infizierten Kind. Sobald das Vorliegen einer Virusvariante ausgeschlossen werden kann, kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden, wenn der Abstrich frühestens am fünften Tag der Quarantäne stattgefunden hat. Tritt ein weiterer positiver Fall innerhalb der Gruppe auf, entfällt die Möglichkeit zur vorzeitigen Quarantäneverkürzung.
Reicht ein Antigen-Schnelltest, um die Quarantänedauer zu verkürzen?
Ja.
Müssen die Familienmitglieder mit in Quarantäne, wenn ein Kind als Kontaktperson „Cluster-Schüler“ eingestuft worden ist? Was ist mit Familienmitgliedern von Kita-Kindern, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten?
Wenn eine der neuen, ansteckenderen Virusvarianten nachgewiesen wurde, müssen auch die Haushaltsangehörigen für 14 Tage mit in Quarantäne. Handelt es sich nicht um ein mutiertes Virus, gilt die Quarantäne nur für das Kind, das Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte. Da vor allem kleinere Kinder zu Hause nicht von ihren Geschwistern getrennt werden können, empfiehlt das Gesundheitsamt, dass die Geschwisterkinder während dieser Zeit keine Schulen oder Kitas besuchen. Eltern sollen nach Möglichkeit von zu Hause aus arbeiten.
Ich bin heute positiv auf das Coronavirus getestet worden. Der Test meines Kindes war negativ, und es zeigt auch keinerlei Symptome. Darf es die Schule oder Kita besuchen?
Nein, das Kind muss sich als Haushaltsmitglied für 14 Tage in Quarantäne begeben. Da die maximale Inkubationszeit von SARS-CoV2 14 Tage beträgt, kann sich das Kind dennoch angesteckt haben und später positiv werden. Generell gilt: Wird ein Mitglied eines Haushalts positiv getestet, müssen alle Haushaltsmitglieder in Quarantäne.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, wenn das Kind selbst in den vergangenen drei Monaten positiv getestet wurde, ist keine erneute Quarantäne erforderlich. Das Gesundheitsamt empfiehlt diesen Personen, ihren Gesundheitszustand gut zu beobachten, Kontakte zu reduzieren und sich bei Auftreten von Symptomen erneut testen zu lassen.
Viele weitere Fakten sind unter „Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation“ zusammengefasst auf www.baden-wuerttemberg.de