Wie unangenehm Nachbarschaftsstreitigkeiten sind, weiß jeder, der davon je betroffen war. Wenn sie sich zum Flächenbrand ausweiten, vergiften sie das Verhältnis der Parteien nachhaltig und enden meist vor Gericht, was zu einer teuren Angelegenheit werden kann. Im schlimmsten Fall können sie zum Verkauf der Immobilie führen wegen Verlust von Lebensqualität. Damit es nicht so weit kommt, hat der Verein Haus und Grund Kirchheim und Umgebung im Rahmen seiner Vortragsreihe in der Stadthalle Kirchheim einen Informationsabend veranstaltet.
Rechtsanwalt Günter Lang, langjähriger Rechtsberater bei Haus und Grund, weiß, dass die Quellen von Nachbarschaftskonflikten vielfältig sind. Sie reichen vom Lärm des Rasenmähers über störende Haustiere und falsch geparkte Autos bis zu zugestellten Treppenhäusern und vielem mehr. Zur Vermeidung sei es wichtig, die Grenzen seiner Rechte zu kennen, so Lang. Orientierungshilfen bietet der Gesetzgeber unter anderem im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, im BGB, in der Landesbauordnung und im Baugesetzbuch. Weitere Regelungen ergeben sich zudem aus dem sogenannten nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis.
Gemeinschaftliche Grenzeinrichtungen seien nicht selten konfliktbeladen und ließen keine einseitigen Veränderungen zu. Doch wer kennt sie nicht, die Geschichten, in denen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Grenzsteine fehlen oder verschoben sind. Auch Zäune, Mauern und Sichtschutzwände führen immer wieder zu Streit. Hier gibt der Gesetzgeber vor, dass bis zu einer Höhe von 1,5 Metern Grenzbauweise bestehen darf, doch mit jeder weiteren Erhöhung gefordert wird, von der Grenze abzurücken.
Konflikte um Hecke und Baum
Die Hecke von 1,80 Metern verlange daher schon einen 30-Zentimeter-Abstand. Herabfallendes Laub und überhängende Äste seien oft problematisch. Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen des Nachbarrechts im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, eine Beseitigung zu verlangen. Ein alter Baum genießt gewissermaßen Bestandsschutz, wenn er nur alt genug ist, es sei denn, der Baum muss aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden.
Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohne es sich immer, das Gespräch zu suchen, rät Rechtsanwalt Reinhard Spieth, Vorsitzender von Haus und Grund Kirchheim. Ein Konsens sei die bessere zukunftsorientiertere Lösung. Kurioses gebe es immer wieder. So der „Hammerschlagfall“, der vom Oberlandesgericht Stuttgart entschieden wurde. Er handelt vom Betreten eines Nachbargrundstücks. Hier duldete ein rabiater Nachbar nicht die Errichtung eines Gerüsts auf seinem Grundstück, setzte auf Notwehr und schlug mit einem Baseballschläger auf den Handwerker ein, der davon ausgegangen war, dass alles in bester Ordnung war. Grundsätzlich gilt: Wer das Nachbargrundstück betreten möchte, muss vorher um Erlaubnis bitten und eine Ankündigungsfrist einhalten, informiert Rechtsanwalt Günter Lang. Wer dies nicht beachte oder widerrechtlich gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück betrete, begehe Hausfriedensbruch.
Auf Rücksicht setzen
Wissenswertes gab es außerdem rund um das Thema Grillen und Lärmbelästigungen durch Musizieren, Rasenmähen zu ungelegener Uhrzeit oder die Ausbreitung von Unkraut, das von der verwilderten Nachbarwiese herrührt.
Im Allgemeinen sei es am besten, man beherzige das alte Sprichwort: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“