Wirtschaft
Soforthilfe: „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“

Der Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner bittet Firmen, die von Rückzahlung betroffen sind, sich zu melden.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung auf rechtswidrig beanspruchte Rückzahlungen verzichtet. Symbolfoto: stock.adobe.com

In mehreren Musterverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Würt­temberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. Der Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner merkt dazu an: „Trotzdem ist CDU-Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut bislang nicht bereit, schon zurückgezahlte Beträge zu erstatten, auch wenn die Rückforderungen offenkundig rechtswidrig waren.“

„Die Wirtschaftsministerin beharrt auf einer rechtswidrigen Praxis, obwohl das Land in Musterprozessen durch alle Instanzen verloren hat“, sagt Andreas Kenner. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für Unternehmen, Handwerker, Gewerbetreibende, die in der Pandemie alles am Laufen hielten. Und mit den rechtswidrigen Rückforderungen wird jetzt unserer Wirtschaft massiv Geld entzogen.“ Laut Aussage der Wirtschaftsministerin handelt es sich landesweit um über 60.000 Fälle und eine Gesamtsumme von über 430 Millionen Euro.

„Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet, sofern die Gelder vor dem 8. April 2020 beantragt wurden. Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“, erklärt Andreas Kenner. „Dabei sind für uns die Erfahrungen betroffener Betriebe wichtig – und auch in Kirchheim gibt es viele Betroffene.“

Andreas Kenner: „Wer seine Soforthilfe bis zum 7. April 2020 beantragt hatte und später Rückforderungen erhielt, kann seine Erfahrungen mit uns teilen, damit wir ein Bild über die Lage vor Ort bekommen.“

„Egal, ob geklagt wurde oder nicht, egal, ob die Rückzahlung noch aussteht oder schon geleis­tet wurde: Das Missmanagement des Wirtschaftsministeriums rund um die Corona-Soforthilfen muss ein Ende haben, und die Betroffenen haben das gute Recht auf Klarheit, auf das Geld, das ihnen zusteht – und auf ein Ende der oft jahrelangen Scherereien mit dem Land, das in diesen Fällen einfach im Unrecht ist.“pm

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet:
www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/