Für eine Grünfläche oder eine Parkanlage bietet ein Hang nicht gerade die besten Bedingungen. Und doch sieht der bestehende Bebauungsplan vor, dass Teile des unbebauten Areals zwischen der Spitzwegstraße und dem Ludwig-Uhland-Gymnasium eines Tages als Parkanlage dienen sollen. Das ist der
Hintergrund, warum sich Kirchheims Gemeinderat in diesem Fall mit dem Verzicht auf ein Vorkaufsrecht zu befassen hatte. Ein Flurstück war im November verkauft worden, und die Stadt Kirchheim hätte das Vorkaufsrecht ausüben können. „Wir schlagen vor, auf dieses Recht zu verzichten, weil wir dort sonst eine öffentliche Grünfläche herstellen müssten“, sagte Oberbürgermeister Pascal Bader in der Gemeinderatssitzung.
Stattdessen ist für die Fläche mittlerweile eine Wohnbebauung vorgesehen. Ein Investor will dort drei Wohnhäuser erstellen. Eines der Gebäude könnte der Eigenbetrieb Städtischer Wohnbau Kirchheim übernehmen. Es wäre das Mehrfamilienhaus, das am weitesten westlich, als am nächsten zum Bahnhof hin gelegen ist.
Zunächst einmal hatte der Gemeinderat aber nur darüber zu entscheiden, ob die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben soll oder nicht. Dieser Beschluss ist einstimmig gefallen, sodass dem weiteren Verfahren in Richtung Wohnbebauung jetzt nichts mehr im Wege steht. Bevor aber Bagger anrollen können, muss die Stadt erst noch das entsprechende Planungsrecht schaffen – über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der auf den Weg gebracht werden soll.
„Die prägende Baumstruktur erhalten“
Komplett abrücken will die Stadt aber nicht vom Konzept der Grünfläche: Ein gewisser Rest des vorhandenen Grüns soll trotz Wohnbebauung erhalten bleiben. Sowohl der Bebauungsplan als auch der notwendige städtebauliche Vertrag mit dem Investor sollen den „Erhalt der prägenden Baumstruktur entlang des Fuß- und Radwegs“ festschreiben, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.
Für den gesamten Gemeinderat sprach der SPD-Fraktionsvorsitzende Marc Eisenmann zunächst einmal von einer „herausfordernden Topographie“ an dieser Stelle. Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass es gelinge, „dort dringend benötigten Wohnraum zu schaffen“. Besonders angetan war er auch von der Aussicht, dass der Städtische Wohnbau ein Drittel dieser Wohnungen erwerben kann, wenn der Investor alle drei Gebäude erstellt hat.
Letzteres ist auch ganz im Sinn der Stadtverwaltung, wie Oberbürgermeister Pascal Bader durchaus erleichtert feststellen konnte: „Das deckt sich mit unserer Auffassung, dass es sinnvoll ist, den Investor alle drei Gebäude erstellen zu lassen.“ Die Alternative wäre gewesen, dass die Stadt respektive der Eigenbetrieb Städtischer Wohnbau lediglich das Grundstück im Rahmen eines Flächentauschs erwirbt und anschließend selbst den Bau ausführen lässt. Angesichts des städtischen Personalmangels gerade im technischen Bereich dürfte diese Lösung aber eher ungeeignet sein.
Wenn sich Gemeinderat und Stadtverwaltung in Sachen Wohnbebauung in der Spitzwegstraße aber weiterhin so einig sind wie beim Verzicht auf das Vorkaufsrecht, dürfte die Schaffung von Baurecht zwar die übliche Zeit in Anspruch nehmen. Aber mit kontroversen kommunalpolitischen Debatten, die die Sache noch wesentlich länger hinausziehen könnten, ist nicht unbedingt zu rechnen.

