Wenn in einer Pandemie die Beatmungsgeräte zur Neige gehen, wer wird dann behandelt, und wer nicht? Der junge Familienvater oder die hochbetagte vorerkrankte Patientin? Während der Corona-Pandemie standen Ärztinnen und Ärzte kurz davor, solche Entscheidungen treffen zu müssen. 2022 verabschiedete der Deutsche Bundestag dazu ein Gesetz, das nun kassiert worden ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, entstanden während der Corona-Pandemie, gekippt. Wie finden Sie diese Entscheidung?
Dr. Heiner Stäudle: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zeigt in erster Linie, wie komplex das Thema ist. Das Gesetz sollte ursprünglich Rechtssicherheit schaffen in Situationen, die wir hoffentlich nie erleben müssen. Gleichzeitig zeigt sich, dass ein Gesetz allein nicht ausreicht, um die gesamte Tragweite solcher Ausnahmesituationen abzubilden. Medizinische Entscheidungen sind immer individuell – sie hängen vom klinischen Zustand, den Wünschen der Patientinnen und Patienten und von vielen situativen Faktoren ab. Ein Gesetz kann den Rahmen setzen, aber es ersetzt nicht die fachliche Kompetenz, das Einfühlungsvermögen und die ethische Abwägung, die im ärztlichen Alltag erforderlich sind. Entscheidend ist daher, dass eine neue Regelung sowohl rechtssicher als auch praxisnah gestaltet wird – mit genügend Raum für ärztliches Ermessen und interdisziplinäre Beratung, etwa über Ethikkommissionen.
Während der Corona-Pandemie waren auch im Landkreis Esslingen die Betten auf den Intensivstationen voll. Wie kurz standen Sie oder Ihre KollegInnen davor, entscheiden zu müssen, wer leben darf und wer nicht?
Stäudle: Während der Hochphasen der Pandemie waren unsere Ressourcen tatsächlich an der Grenze der Belastbarkeit – sowohl bei den Intensivbetten und Beatmungsgeräten als auch beim Personal. Erfreulicherweise mussten wir jedoch nie entscheiden, ob ein Mensch behandelt wird oder nicht. Wir konnten allen Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung benötigten, diese auch anbieten. Das war nur möglich, weil alle Beteiligten mit außergewöhnlicher Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Teamgeist agiert haben. Zwar standen wir nie vor der Entscheidung, zwischen zwei Leben wählen zu müssen, aber es gab Phasen, in denen die Ressourcenplanung von Stunde zu Stunde angepasst werden musste. Das war für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung.
Kommen solche Triage-Entscheidungen in der Notfallmedizin nicht ohnehin immer wieder vor?
In gewisser Weise ja – allerdings in einem anderen Zusammenhang. In der Notaufnahme triagieren wir täglich, allerdings nicht darüber, ob jemand behandelt wird, sondern wann. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Die gesetzlich vorgeschriebene Ersteinschätzung dient dazu, die Behandlungsdringlichkeit zu priorisieren: Jeder Patient wird innerhalb von zehn Minuten einer Dringlichkeitskategorie zugeordnet. So stellen wir sicher, dass lebensbedrohlich Erkrankte sofort behandelt werden – und dennoch alle Patientinnen und Patienten die ihnen zustehende Diagnostik und Therapie erhalten. Diese Form der Triage ist also ein strukturierter Teil der klinischen Versorgung und unterscheidet sich deutlich von der Triage im Katastrophenfall, bei der entschieden werden muss, wem geholfen werden kann, wenn nicht allen geholfen werden kann.
Braucht es eine neue gesetzliche Regelung, oder sollten Ärztinnen und Ärzte allein entscheiden dürfen?
Ich halte beides für notwendig: eine rechtliche Grundlage und die Möglichkeit ärztlichen Ermessens. Ein Gesetz ist notwendig, um den ärztlichen Entscheidungsspielraum zu definieren und Ärztinnen und Ärzte vor juristischen Unsicherheiten zu schützen. Zugleich kann ein Gesetz niemals alle denkbaren Szenarien abbilden – dafür sind medizinische Situationen zu individuell. Wichtig ist zudem, dass solche Entscheidungen nicht von Einzelpersonen getroffen werden. Idealerweise fließen die Expertise von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften sowie die Perspektiven anderer Berufsgruppen – etwa im Rahmen von Ethikkommissionen – zusammen. Patientinnen, Patienten und Angehörige sollten transparent in diesen Prozess einbezogen werden und eine einfühlsame, kompetente Aufklärung durch das Behandlungsteam erhalten. Gesetze können also den Rahmen schaffen – das Verantwortungsbewusstsein, die Erfahrung und das Feingefühl, die medizinische Entscheidungen prägen, können sie aber nicht ersetzen. Antje Dörr

