Die Rechte der Bahnfahrer sollen erneut gestärkt werden – das fordert die Europäische Union. Mit einer neuen Verordnung sollen die EU-Vorschriften zu den Rechten von Bahnpassagieren aus dem Jahr 2009 deutlich nachgebessert werden. Unter anderem vorgesehen ist die Erstattung des vollen Ticketpreises ab einer zweistündigen Verspätung sowie einer 50-prozentigen Erstattung bei einer Verspätung ab einer Stunde. Gelten sollen die Neuerungen nach bisheriger Planung ab 2020 – und zwar für alle Bahngesellschaften in der EU. Der Teckbote hat sich umgehört, was die Kirchheimer Bürger von dieser Idee halten.Max Carlo Pradler/Fotos: Jean-Luc Jacques
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