Zu Corona-Zeiten hat es die Menschen verstärkt an die frische Luft gedrängt, das ist keine Neuigkeit. Wer da eine Streuobstwiese oder ein Stück Land sein eigen nennt oder bewirtschaften darf, kann sich glücklich schätzen. Nur was macht man dort, wenn das Obst aufgelesen und die Bäume und Sträucher geschnitten sind? Landbesitzerinnen und Besitzer legen da zuweilen eine erstaunliche Kreativität an den Tag: Ein kleiner Unterschlupf, eine Gerätehütte, die nach und nach zum Wochenend- oder Gartenhäuschen ausgebaut wird oder gar ein Swimming-Pool.
Problematisch wird es, wenn das Stückle im Landschaftsschutzgebiet liegt. Da nehmen es manche nicht so genau mit den entsprechenden Vorschriften. „Die Anzeigen nehmen zu“, bestätigt Stephan Blank, Leiter des Amts für Bauen und Naturschutz im Landratsamt Esslingen. Dabei gehe es aber nicht immer nur um aktuelle „Bauvorhaben“ sondern auch um alte Sünden, die in jüngster Zeit verstärkt gemeldet werden.
Die Bearbeitungszeit könne aber lange dauern, sagt Stephan Blank. Denn seine Behörde ist auch für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig und auch da drängen die Antragsteller auf zügige Erledigung. „Das ist unser eigentliches Geschäft“, betont der Amtsleiter. Dennoch gehen die Mitarbeiter jeder Anzeige nach, nur wird das nach Gebieten abgearbeitet. Manchmal stellen sie dann fest, dass es keinen Grund für eine Sanktion gibt, manchmal finden sie aber auch Nutzungen vor, die nicht erlaubt sind. Das ist in der Regel freilich kein Swimming-Pool, sondern kann eine Feuerstelle, ein Trampolin oder ein Geräteschuppen sein. „Im Landschaftsschutzgebiet dürfen Sie auch keine Freizeitgeräte aufstellen“, sagt Stephan Blank. Auch Holzstapel dürfen eine gewisse Größe nicht überschreiten, die in „gewerbliche Bereiche“ reichen.
Leute sind sensibler
Generell seien die Leute sensibler geworden, die Meldungen bei der Naturschutzbehörde hätten daher zugenommen, sagt Stephan Blank. Man versuche aber, den Grundstücksbesitzern entgegenzukommen und beide Seiten zu sehen. Zwischen den Besitzern und Naturschützern gebe es ein Spannungsfeld. Ein Grenzfall ist zum Beispiel der Geräteschuppen, in dem notwendige Utensilien zur Pflege der Streuobstbäume stehen. „Da muss man schauen, was Bestand ist und was später hinzukam. Außerdem sind wir gerade in der Abstimmung, wie man das handhabt“, sagt er. Eine Möglichkeit wäre etwa Gemeinschaftsgeräteschuppen, um zu viele Aufbauten auf kleinparzelligen Gebieten zu verhindern.
„Das ist ein heißes Thema“, bestätigt Rudolf Thaler vom Obst- und Gartenbauverein Bissingen. In seiner Brust schlagen zwei Seelen. „Es gibt Leute, die haben hier eine Wiese und machen nichts“, sagt er. Zwar bauen die nichts illegal, tun aber auch nichts für die Pflege. Auf der anderen Seite könne er junge Familien mit Kindern verstehen, die etwas aus dem Land machen wollen. Nur: „Wenn die aber ein Baumhaus mit Flagge in den Baum setzen, verstehe ich das nicht“, sagt er. Auch sei ein Gerätehaus kein Wochenendhaus. Aber bevor gar nichts auf einem Stück Land passiert, was kann man von behördlicher Seite dulden?
Diese Frage bleibt schwierig und beschäftigt auch die Politik. Da ist man auf der Suche nach Kompromissen, vor allem seit in Wendlingen im vergangenen Sommer 46 Besitzerinnen und Besitzer angeschrieben worden waren, nachdem zuvor eine Liste von „Fehlnutzungen“ aufgestellt worden war. Im Petitionsausschuss des Landtags geht in dieser Woche eine entsprechende Anfrage einer Interessenvertretung der Grundstücksbesitzer ein.
Info Im Landratsamt ist bei der Unteren Naturschutzbehörde für Kirchheim, Dettingen, Lenningen, Bissingen und Holzmaden Lena Hollnaicher Ansprechpartnerin für Themen des Landschaftsschutzes. Telefonisch ist sie unter der Nummer 07 11/3 90 24 24 37 zu erreichen.