Wer soll Entscheidungen treffen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich mitzuteilen? Diesen Zustand wollen sich die wenigsten vorstellen, doch es ist wichtig, sich beizeiten drauf vorzubereiten. „Das betrifft nicht nur alte Menschen, sondern kann auch für junge Leute nach einem Unfall wichtig sein“, sagt Barbara Keiner-Röder im vollbesetzten Saal des Kirchheimer Feuerwehrmuseums. Sie leitet im Bürgertreff Kirchheim das Projekt „Vorsorgende Papiere“. Dazu zählen sowohl die Patientenverfügung als auch Vollmachten.
Die Ehrenamtliche bezieht sich in ihrem Vortrag auf die „Esslinger Initiative", die sich seit 1996 auf ihre Fahnen geschrieben hat, das Selbstbestimmungsrecht im Alter und bei Krankheit zu erhalten. Ihre Mitglieder, darunter Mediziner, Juristen, Pflegefachkräfte, Engagierte aus der Hospizarbeit, der Krankenhausseelsorge, dem Stadt- und Kreisseniorenrat und aus Betreuungsvereinen, haben Formulare entwickelt, um Vorsorge für die Zeit einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit treffen zu können. Dazu gehört die Patientenverfügung: „Die beschreibt, was ich will, aber auch, was ich nicht will“, erklärt Barbara Keiner-Röder. Etwaige lebensverlängernde Maßnahmen müssen einzeln beschrieben werden, ob sie gewünscht sind oder nicht. Eine notarielle Beglaubigung sei dafür nicht notwendig.
Generell empfiehlt Barbara Keiner-Röder, die Patientenverfügung auf einem gut erkennbaren Farbkärtchen immer bei sich zu haben. Bei einem Notfall hat sie aber keine Auswirkung. Keiner müsse Sorge haben, nicht oder anders in einem Notfall behandelt zu werden. „Das ist ein Grundrecht“, betont sie. Eine „Sterbehilfe“ in Holland oder der Schweiz könne man übrigens nicht verfügen, geht Barbara Keiner-Röder auf die Frage einer Zuhörerin ein. „Das kann einem niemand verabreichen, man muss das Mittel selbst nehmen. Man muss in dem Moment entscheidungsfähig sein.“
Wenn Ärzte feststellen, dass die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit einer behandelten Person auf Dauer eingeschränkt ist, kann der Arzt einen Betreuer bestellen, sofern kein Angehöriger verfügbar ist. Ein Gericht bestimmt dann den Betreuer oder die Betreuerin. Wer das nicht dem Gericht überlassen möchte, sollte mit einer Betreuungsverfügung bestimmte Personen als Betreuer vorschlagen. Man kann auch direkt eine Person mit einer Gesundheitsvollmacht ausstatten, die in allen Gesundheitsfragen Entscheidungen trifft. Ehepartner sind übrigens nicht automatisch bevollmächtigt: „Niemand weiß ja, wie das momentane Verhältnis zwischen den Partnern ist“, sagt die Beraterin.
Übrigens: Sollte es zwischen Bevollmächtigten und behandelndem Arzt zu einem Konflikt über eine Behandlung kommen, gibt es eine Ethikkommission im Krankenhaus als Schiedsrichter. Auch das sei ein Ve rdienst der Esslinger Initiative, sagt sie.
Info Beratungstermine kann man beim Bürgertreff Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr ausmachen, unter 0 70 21/4 77 46