Dellen im Autolack, Löcher in den Rollläden, zerschlagene Fensterscheiben, abgedeckte Dächer oder überflutete Keller sind nur ein paar der Folgen, die Unwetter anrichten können. Ist der erste Schreck vorbei, geht es ans Aufräumen. Doch vorher muss geklärt werden, wer den Schaden bezahlt und was als erstes zu tun ist.
Grob gesagt gilt: Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die an Gebäuden entstanden sind. Die Hausratversicherung deckt Schäden an elektrischen Geräten und am Mobiliar ab. Hat man sortiert, welche Versicherung in welchem Fall greift, steht an erster Stelle, „die Versicherung über die Schäden zu informieren und diese zu dokumentieren“, sagt Sibylle Schmid-Raichle, Gebietsdirektorin der SV Sparkassen Versicherung in Owen.
Schimmel vorbeugen
Damit der Schaden nicht noch vergrößert wird, rät sie zu Sicherungsmaßnahmen. So sollte Wasser, das Keller, Garagen oder Wohnräume geflutet hat, abgepumpt und die Stromzufuhr für gefährdete Anlagen und Geräte unterbrochen werden. Die vom Wasser betroffenen Räume sollten gründlich gelüftet, gesäubert und getrocknet werden, um das Risiko von Schimmelbefall zu minimieren. Betroffene können auch die Teppichböden absaugen und darauf stehende Möbel und Sockelleisten entfernen. Teppiche, saugende Dämmstoffe, Holzverkleidungen und andere Materialien, die Feuchtigkeit aufsaugen, müssen in der Regel entfernt werden, um Schimmel vorzubeugen. Ein beschädigtes Dach lässt sich mit einer Plane provisorisch verschließen. So kann verhindert werden, dass Regenwasser in das Gebäude eindringt.
Auch die Außenanlagen sollten daraufhin überprüft werden. Dazu gehört etwa zu kpntrollieren, ob Äste abgebrochen sind oder abzubrechen drohen. „Gefährden abgerissene Dachrinnen Personen? Hängt die Satellitenantenne nur noch locker auf dem Dach?“, nach all dem sollte geschaut werden, rät Sibylle Schmid-Raichle. Bei allen Sicherungsmaßnahmen gilt, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.
Für den Nachweis der Schäden empfiehlt die Versicherungsexpertin, Zerstörtes und Beschädigtes zu fotografieren. Mit der Schadensmeldung sollten auch Anschaffungsbelege, alte Fotos, Vertragsunterlagen sowie Kostenvoranschläge über die Schadenbehebung eingereicht werden. „Beschädigte oder zerstörte Gegenstände sollten nach Möglichkeit aufbewahrt werden. Je nach Ausmaß des Schadens sind eventuell noch weitere Unterlagen nachzureichen“, so Sibylle Schmid-Raichle. Gibt die Versicherung grünes Licht, „können Veränderungen am Schadenort vorgenommen werden“, sagt sie.
Die Gebäude- und die Hausratversicherung schützen in der Regel vor Feuer durch Blitze, Brand oder Explosionen sowie vor Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die finanziellen Folgen von Überschwemmungen durch Starkregen und Hochwasser federt eine erweiterte Elementarschadenversicherung ab, die mit den Versicherern extra vereinbart werden muss. Diese kommt für die Kosten auf, welche beispielsweise durch die Trocknung des Kellers und die Sanierung der Bodenbeläge verursacht werden.
Bei Unwettern kommt es auch vor, dass Personen durch umherfliegende Gegenstände verletzt werden. Kommt es dadurch zu Berufsunfähigkeit oder Invalidität, springt die Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung ein. Im Todesfall können die Hinterbliebenen durch eine Lebens- oder Risikolebensversicherung abgesichert sein. „Der Weg über eine Haftung des Verursachers ist bei Unwettern so gut wie immer aussichtslos. Eigenvorsorge ist daher wichtig“, weiß Versicherungsfrau Sibylle Schmid-Raichle.