Grundschule
Wie wird der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Kirchheim umgesetzt?

Rechtsanspruch Die Betreuung von Grundschulkindern wird ab dem Schuljahr 2026/27 mit einem neuen Anspruch ausgebaut. Wie bereitet sich die Stadt Kirchheim darauf vor?

Für Grundschulkinder wird sich ab dem Schuljahr 2026/27 die Betreuungssituation verbessern. Symbolfoto: Tobias Tropper

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird er kommen, dann aber richtig – der Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche, soll es geben, zumindest stufenweise wird der Anspruch von Klassenstufe 1 an eingeführt. 

Der neue Rechtsanspruch ist im Ganztagsförderungsgesetz, oder kurz gesagt im „GaFöG“, festgelegt. Jedes Kind, von der ersten bis zur vierten Klasse, hat dadurch einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Auch in den Schulferien bleiben die Türen geöffnet, wobei durch Landesrecht eine Schließung von bis zu vier Wochen im Jahr festgelegt werden kann. Zielsetzung: Den Eltern soll der Spagat zwischen Beruf und Familie leichter gemacht werden. 

 

So sieht es in Kirchheim aus

Die Stadt Kirchheim muss hier nicht bei null anfangen: „Die Stadtverwaltung bietet bereits jetzt an fünf Grundschulstandorten die entsprechenden Rahmenbedingungen an“, sagt Hanna Müller aus der Abteilung Gremien und Öffentlichkeitsarbeit. Generell sei es der Stadt ein großes Anliegen, die Ganztagsbetreuung an Grundschulen auszubauen. 

Das Angebot in Kirchheim ist vielfältig: „Die unterschiedlichen Betreuungsangebote spiegeln die unterschiedlichen Bedarfslagen der Eltern, Schülerinnen und Schüler wider“, sagt Hanna Müller. „Nicht alle Eltern bevorzugen für ihre Kinder das Angebot einer Ganztagsschule, sondern wünschen sich flexible Betreuungsangebote.“ Daher sei Kirchheim mit Ganztagsschulen, Grundschulen mit kommunalen Betreuungsangeboten wie der Kernzeitbetreuung und flexibler Nachmittagsbetreuung breit aufgestellt. 

 

Flexibel soll es sein

Flexibilität ist bei der Kinderbetreuung ein großes Thema. Aline Theodoridis, selbst Mutter und Vorstandsmitglied des Gesamtelternbeirats Kirchheim, wünscht sich beim neuen Rechtsanspruch einen größeren Spielraum als beim Ganztag. „Die Ganztagsschulen finden immer an mindestens drei Tagen pro Woche statt. Das ist keine Entscheidung der Stadt, sondern eine Vorgabe des Landes Baden-Württemberg“, sagt Hanna Müller.

Die Rahmenbedingungen für die Ganztagsschule sind in Paragraf 4a des Schulgesetzes für Baden-Württemberg geregelt und ermöglichen schon heute lediglich die Wahl zwischen drei und vier Tagen pro Woche mit sieben oder acht Stunden pro Tag. „Mal eben auf einen Kindergeburtstag gehen oder spontan zu Hause bleiben, wenn dem Kind der Trubel zu viel wird, ist dann nicht mehr möglich“, sagt Aline Theodoridis, die die vollen Wochen für Kinder nicht unbedenklich findet.

Den Wunsch nach mehr Flexibilität kann man bei der Stadtverwaltung nachvollziehen, allerdings müssten die Angebote planbar sein, was die Räumlichkeiten Rund das Personal angeht. „Insofern ist eine gewisse Verbindlichkeit für einen bestimmten Zeitraum bei der Buchung notwendig“, sagt Hanna Müller. Auf befristete Arbeitsverträge, die der Stadtverwaltung mehr Flexibilität ermöglichen würden, würde sich wegen des Fachkräftemangels niemand einlassen.

 

Die Betreuung kostet

Zwar können sich die Eltern auf eine bessere Betreuungslage für ihre Kinder freuen, jedoch werde nicht wie bei der Ganztagsschule die Finanzierung vom Land übernommen – vielmehr werden für die kommunalen Betreuungsangebote außerhalb der Ganztagsschule Kosten für die Eltern entstehen, sagt Hanna Müller. Nach Auskunft des Kultusministeriums Baden-Württemberg liegt die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für das jeweilige Betreuungsangebot erhoben werden, bei dem Träger – also der Stadt Kirchheim oder freien Trägern.

 

Der neue Rechtsanspruch braucht Platz

Rund fünf Millionen soll der Neubau für die Freihof-Grundschule in Kirchheim kosten. Ein weiterer Klassenzug, Betreuungsräume und eine Mensa sollen Platz finden, um die Voraussetzungen für den Betreuungsanspruch zu schaffen.

Renovierungen beziehungsweise Ausbaumaßnahmen für einen weiteren Klassenzug, Betreuungsräume und eine Mensa wird es an der Teck-Grundschule geben; die Kosten hierfür sind noch nicht bekannt.

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Konrad-Widerholt-Grundschule an der Außenstelle Schafhof will die Stadtverwaltung im Blick behalten. Eventuell wird ein Ausbau der Betreuungsplätze durch eine Modulbauweise stattfinden; die Kosten für die Maßnahmen sind noch nicht bekannt.

Die Raumkapazität will die Stadtverwaltung bei der Eduard-Mörike-Schule bei einer steigenden Inanspruchnahme des Betreuungsangebots anpassen. Die Kosten sind noch nicht bekannt, erklärt Hanna Müller von der Stadtverwaltung Kirchheim. ds