Kreis/Kirchheim. Etwa 250 000 Euro sollen drei aus dem Esslinger Landkreis stammende Rauschgiftdealer durch ihre Geschäfte in Deizisau, Wernau, Metzingen, Nürtingen und Kirchheim erwirtschaftet haben. Seit drei Wochen verhandelt das Stuttgarter Landgericht gegen das Trio wegen Handeltreibens mit großen Drogenmengen. Nun zeichnen sich in diesem Verfahren ebenfalls Geständnisse der Angeklagten ab – mit der Hoffnung seitens der Angeklagten auf moderate Strafen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte eine andere Strafkammer am Stuttgarter Landgericht einem weiteren Angeklagten, der zu dieser Gruppe gehören soll, gegen Geständnis die Zusage gemacht, eine Strafe nicht über viereinhalb Jahren gegen ihn zu verhängen (wir berichteten). Das Geständnis dieses Angeklagten soll am Mittwoch, 6. Dezember, abgelegt werden.
Im Fall der drei Angeklagten vor einer anderen Strafkammer, zwei Männer und eine Frau, der am gestrigen Donnerstag fortgesetzt wurde, könnte es ebenfalls zu einer solchen richterlichen Verständigung kommen. Oberstaatsanwalt Dr. Michael Wahl ist zuversichtlich, dass auch dieser Fall von Drogenkriminalität noch in diesem Jahr mit einem Urteil und natürlich mit Geständnissen zu Ende gehen könnte. Ein verbindliches Strafangebot der Richter indes liegt noch nicht vor. Ankläger Dr. Wahl meint, es könnte im Bereich von sechs, aber nicht über sieben Jahre liegen. Denn bei sehr großen Mengen Rauschgift – das ist bei Gerichten inzwischen bekannt – gehen auch die Strafen nach oben. Möglich sind laut Gesetz bis 15 Jahre.
Mehr als 50 Kilo Rauschgift
Immerhin fand die Polizei anlässlich einer Razzia Anfang dieses Jahres in den verschiedenen Wohnungen der beiden Männer fünf Kilo Marihuana und knapp ein halbes Kilo Kokain von sehr guter Qualität. Dazu noch große Mengen Bargeld, das die Anklagebehörde in den Bereich von Drogen-Erlös einstuft. Unter dem Strich sollen die Beschuldigten mit mehr als 50 Kilo Rauschgift gehandelt haben, bis sie schließlich am 10. Mai dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Wernau anlässlich einer Drogenübergabe festgenommen wurden.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen sie 24 Einzelfälle angeklagt. Bei der mitangeklagten Frau geht es nur um eine Beihilfe-Tat. Ob allerdings bei den eventuellen geständigen Einlassungen alle diese Anklagepunkte zugegeben werden und ob auch die angeklagten Rauschgiftmengen bestätigt werden, ist noch offen. Vonseiten der Verteidigung jedenfalls kommt der Vorschlag, einen Verständigungs-Deal mit dem Gericht anzustreben. Dieser könnte am nächsten Verhandlungstag, Dienstag, 12. Dezember, Wirklichkeit werden. Auf diesen Termin ist der Prozess vertagt worden. Noch am selben Tag, so die Hoffnung des Anklägers, sollen dann auch die Urteile verkündet werden. Bernd Winckler