Da ist ein Arzt Jahrzehnte innerhalb eines unbefriedigenden Systems therapeutisch tätig und kann trotz intensiver Suche keine Nachfolge regeln, was derzeit bei sehr vielen Praxen der Fall ist. So beendet er diese Tätigkeit innerhalb des Systems, aber in Verbundenheit zu seinem ärztlichen Verständnis, weiterhin Menschen zur Verfügung zu stehen, und arbeitet fortan privatärztlich weiter. Privat ärztlich bedeutet, dass jeder Heilung- beziehungsweise Behandlung-Suchende unabhängig von seinem Versichertenstatus diese Praxis aufsuchen kann. Allerdings muss er für diese Tätigkeit adäquat zahlen, unabhängig, ob er es erstattet bekommt oder aber nicht.
Dies ist in der gesetzlichen Versicherung nicht anders, nur wird hier aus den Beiträgen aller dazu von Gesetzes wegen Verpflichteten die Kosten erstattet. Diese liegen in der Regel meist über der Summe der Beiträge des Einzelnen, sodass er aus den Zahlungen der keine Leistung in Anspruch Nehmenden profitiert – man könnte es allerdings auch anders benennen. All dies scheint der Briefschreibenden nicht bekannt – trotzdem fällt sie ein moralisch-entwertendes Urteil und das noch mit längst überholten Vorurteilen aus der Mottenkiste des „Klassenkampfes“ des 20. Jahrhunderts, beschämend, irritierend und respektlos.
Dr. Matthias Komp, Kirchheim