Herr und Frau Zizelmann haben die Situation im „Fahrradweg Bulkesweg“ sehr treffend beschrieben. Obwohl an den beiden Zufahrten Aichelbergstraße und Tannenbergstraße eindeutige Hinweise auf die Fahrradstraße gegeben sind, zeigt der Auto-Durchgangsverkehr eine stark steigende Tendenz. Die Fahrradfahrer werden dadurch von der Straße wieder auf die Gehwege verdrängt, die privaten Plätze vor den Garagenzufahrten werden als Wartezonen für den Gegenverkehr benutzt, wobei das Tempo 30 km/h meistens sehr deutlich überschritten wird.
Auch Lkws und Betriebsfahrzeuge benutzen sehr gerne diesen „Schleichweg“. Als Fußgänger und Fahrradfahrer lebt man zunehmend gefährlicher. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass an der Umgehungsstraße und auch anderswo heftig „geblitzt“ und unnachsichtig zur Kasse gebeten wird, auch wenn das Tempo nur geringfügig und fahrlässig überschritten wurde, drängt sich der Vergleich mit der Situation im Bulkesweg auf, bei dem die Stadt Kirchheim auf eine gute (Buß)geldquelle verzichtet. Von Fahrlässigkeit kann bei der unberechtigten Nutzung des Fahrradweges nicht die Rede sein, denn wohl jeder Kraftfahrer, der in den Bulkesweg zum Durchgangsverkehr einbiegt, handelt nicht fahrlässig, sondern er begeht vorsätzlich mindestens eine Ordnungswidrigkeit, weil er ganz bewusst und widerrechtlich eine für ihn verbotene Straße benutzt. Vor allem zu Zeiten des Berufsverkehrs morgens und abends gibt es Situationen, in denen zu dieser Ordnungswidrigkeit meist noch weitere Ordnungswidrigkeiten hinzukommen, angefangen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zur Straßenverkehrsgefährdung, wobei ein erhöhtes Unfallrisiko bewusst in Kauf genommen wird.
Man darf gespannt sein, wie und bis wann dieser Missstand behoben sein wird. Bereits schon während der umfangreichen Baumaßnahmen war es vorhersehbar, dass der Bulkesweg nach Fertigstellung kein wirklicher Fahrradweg, sondern mit seinem neuen Belag eine noch beliebtere und begehrtere Umgehungs- und Abkürzungsstrecke sein würde.
Manfred Rau, Kirchheim
