Aktuell wird die AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnet. Es war zu lesen: „Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD derzeit für nicht aussichtsreich.“ Nach der Auswertung des Verfassungsschutz-Gutachtens erklärte Papier: Es „stellt sich die Frage, ob die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Belege auch den Nachweis erbringen können, dass die strengen Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind oder zumindest erfüllt sein können. Auf der Grundlage der bislang öffentlich bekannten Informationen würde ich das derzeit verneinen“.
Schaut man in andere Länder, so wird in keinem anderen europäischen Nachbarland eine rechtskonservative Oppositionspartei durch den inländischen Geheimdienst beobachtet. Weder wird der Front National in Frankreich vom inländischen Geheimdienst beobachtet, auch nicht die Lega Nord in Italien, nicht die FPÖ in Österreich und ebenso nicht die Peer-Wilders-Partei in den Niederlanden.
In Deutschland hatten es die Bundeskanzler seit Konrad Adenauer und deren Innenminister nicht nötig, die innerparlamentarische Opposition durch den Geheimdienst beobachten zu lassen. Das galt auch für Helmut Schmidt, Willy Brandt und Gerhard Schröder.
Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts, Peter Müller, erinnerte bei seinem Abschied an die Ablehnung des Parteiverbots der NPD und zitierte aus dem damaligen Gerichtsurteil, dass „nur die ständige geistige Auseinandersetzung der richtige Weg zur Bildung des Staatswillens ist“, nicht Parteiverbote.
Peter Schuster, Notzingen