Zu den Leserbriefen „Hebesatz senken“ vom 28. Dezember und „Widerspruch ist angesagt“ vom 4. Januar
Ich kann dem Leserbriefschreiber, der die Halbierung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025 fordert, nur zustimmen.
Wir erleben zur Zeit durch Inflation, Verteuerung von Energie- und Spritpreisen, Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge und so weiter einen nie dagewesenen Griff in unseren Geldbeutel. Jeder „Preistreiber“ nennt andere Gründe für die Preiserhöhung. Der Staat verdient kräftig mit auch wenn scheinbar die Rückgabe durch Gas- und Strompreisdeckel als Entlastung an den Bürger für die nächsten 1,5 Jahre vorgesehen ist.
Die Grundsteuerreform ist der nächste Griff in den Geldbeutel. Die Politik hat versprochen, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. Wenn jetzt vom Finanzamt die Grundsteuerwert- und Messbescheide zugestellt werden, sind sich viele Empfänger nicht bewusst, dass die Finanzamtsbescheide nur Grundlagenbescheide sind.
Auf den Grundsteuermessbescheid werden die Städte und Gemeinden durch eigenen Hebesatz als Vervielfältiger die endgültige Grundsteuerhöhe festsetzen. Viele Städte, auch die Stadt Kirchheim sieht vor, schon im Jahr 2024 den Grundsteuerhebesatz von 395 v.H. auf 405 v.H. zu erhöhen. Dadurch wird schon ein Jahr früher an der Steuererhöhung geschraubt. Die Reform greift mit den heute zugestellten Bescheiden ab 2025. Es ist zu befürchten, dass die Verwaltungen ihren Gemeinderäten genügend Argumente für ein Beibehalten des hohen Grundsteuer-Hebesatzes präsentieren werden.
Die politischen Versprechen der Aufkommensneutralität sind von den Gemeinderäten einzufordern. Oder anders ausgedrückt: Die gewählten kommunalen Vertreter sind verantwortlich für die Umsetzung der politischen Versprechen auf örtlicher Ebene. Und weil die Grundsteuer letztlich auch von den Mietern über die Nebenkostenabrechnung bezahlt wird, ist die Forderung nach Senkung des Hebesatzes doppelt berechtigt.
Gerhard Heckel, Kirchheim